Sanierungspflicht bei Eigentümerwechsel
geschrieben am 01.03.2023 von Nils HackeWer 2021 eine nicht sanierte Bestandsimmobilie gekauft hat, die vor dem 1. Februar 2002 gebaut wurde, muss diese noch im Verlauf dieses Jahres sanieren lassen. Laut Gebäudeenergiegesetz (GEG), das am 1. November 2020 in Kraft getreten ist, haben Neueigentümer eines unsanierten Ein- oder Zweifamilienhauses ab Einzug zwei Jahre Zeit, um den darin festgelegten Sanierungspflichten nachzukommen. ... vollständig lesen »