Bürger nicht weiter belasten

geschrieben am 09.11.2022 von Nils Hacke

Als Reaktion auf das Problem der ungebremst explodierenden Energiekosten hat die Bundesregierung mittlerweile drei Entlastungspakete mit einem Volumen von insgesamt 95 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Mit zusätzlichen, am 29. September vorgestellten Maßnahmen sollen darüber hinaus die schwersten Folgen für Unternehmen sowie Verbraucher abgefedert werden. Dieser sogenannte „Abwehrschirm“ sieht unter anderem die Einführung einer Gaspreisbremse vor.

Wie unterstützt die Regierung Eigentümer, Vermieter und Mieter?


Der Eigentümerverband Haus & Grund begrüßte grundsätzlich die Maßnahmenpakete der Regierung. Laut Verbandspräsident Kai Warnecke gehen sie jedoch nicht weit genug. Es müsse dringend auch die CO2-Bepreisung ausgesetzt werden. „Fossile Brennstoffe sind aktuell so teuer, dass eine politisch herbeigeführte künstliche Verteuerung absolut überflüssig und der Lenkungseffekt für zusätzliches Energiesparen gleich null ist. Der Staat muss jetzt alles unterlassen, was die Belastung der Bürger weiter erhöht“, stellte Warnecke klar. Außerdem sei auch im dritten Entlastungspaket immer noch kein dauerhaftes Klimageld enthalten. „Das Klimageld ist sozial- und klimapolitisch sehr wirksam. Es wäre fatal, dieses nicht zu nutzen“, betonte er nachdrücklich.

Was ist in den Entlastungspaketen konkret an Erleichterungen enthalten?

Die EEG-Umlage entfällt bereits seit 1. Juli 2022 statt erst 2023.
Eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas von 19 auf 7 Prozent.
Strompreisbremse: Der Basisverbrauch wird günstiger, finanziert werden soll dies durch eine neue Erlösobergrenze für Energieunternehmen.
Erhöhung der CO2-Abgabe wird verschoben: Statt ab 2023 soll sie erst ab 2024 angehoben werden.
Zweimalige Heizkostenzuschüsse für Wohngeldempfänger in Höhe von bis zu 415 Euro.
Einmalige Energiepauschale in Höhe von 300 Euro.
Wohngeldreform: Ab Januar 2023 sollen deutlich mehr Geringverdienende Wohngeld beziehen können. Der Kreis der Wohngeldberechtigten wird auf zwei Millionen erweitert, was laut Statistischem Bundesamt mehr als eine Verdreifachung gegenüber 2020 darstellt.

Manche Entlastungen richten sich zwar vornehmlich an Mieter, doch profitiert letztlich auch der Vermieter davon, denn an rezessionsbedingt zahlungsunfähigen Kunden ist niemandem gelegen. Auch Haus- und Wohnungseigentümer, die ihren Wohnraum selbst nutzen, kommen die Erleichterungen zugute, denn Wohngeld wird nicht nur als Miet-, sondern auch als Lastenzuschuss gezahlt.

Diese Entlastungen sollen noch kommen

Weitere Planungen des Bundeskabinetts sehen in einem am 14. September beschlossenen Entwurf zum Jahressteuergesetz 2022 Folgendes vor:

Weniger Bürokratie bei der Gebäude-AfA – bisher konnte die Abschreibung nur in begründeten Ausnahmefällen nach einer tatsächlich kürzeren Nutzungsdauer bemessen werden. Diese Ausnahmeregelung soll wegfallen und der lineare AfA-Satz für neue Wohngebäude soll von zwei auf drei Prozent angehoben werden.
Eine Ertragssteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen soll auf Einnahmen aus dem Betrieb von Anlagen mit einer Bruttonennleistung von 30 Kilowatt auf Einfamilienhäusern bzw. 15 Kilowatt auf überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden ab Januar 2023 gelten.
Vereinfachung der Besteuerung des häuslichen Arbeitszimmers: Der bisher bestehende Höchstbetrag von 1.250 Euro für ein Arbeitszimmer soll in einen Pauschbetrag in gleicher Höhe umgewandelt werden.
Home-Office-Pauschale wird entfristet und erhöht: Ab Januar 2023 soll die Home-Office-Pauschale dauerhaft entfristet werden. Zusätzlich steigt der jährliche Maximalbetrag von 600 auf 1.000 Euro an.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Entlastungspakete zwar zu kurz greifen und wichtige Punkte ignorieren, aber durchaus einige sinnvolle Maßnahmen enthalten. Noch ist jedoch nicht genau geklärt, woher das Geld kommen soll. Der Bund will, dass sich die Länder beteiligen, wogegen diese sich jedoch sträuben. Auch ist immer wieder eine Übergewinnsteuer Teil der Diskussion, was die Regierung aber bislang ablehnt. Es bleibt also spannend (Stand 10.10.2022).

Quellen: bundesfinanzministerium.de, vermieter-ratgeber.de, haufe.de, hausundgrund-verband.de, ratgeber.immowelt.de, immobilienbewertung-blog.de

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