Eigentümerversammlung virtuell
geschrieben am 23.08.2023 von Nils HackeUm die Beschlussfassung zu vereinfachen und zu beschleunigen, sollen Eigentümerversammlungen künftig auch rein virtuell abgehalten werden können, wenn mindestens drei Viertel der Eigentümer dies beschließen. Das sieht ein Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums vor. Diese neue Regelung ist zunächst auf drei Jahre beschränkt. ... vollständig lesen »