Was der Vermieter fragen darf – und was nicht.
geschrieben am 01.07.2024 von Nils HackeWer eine Wohnung zu vermieten hat, darf mit einer Vielzahl von Interessenten rechnen und hat die Qual der Wahl, den geeignetsten Bewerber herauszufiltern. Dazu darf er dem Mieter einen Fragenkatalog vorlegen, die Mieterselbstauskunft. Doch allzu großer Neugierde schiebt der Gesetzgeber einen Riegel vor: Sind die Fragen zu persönlich, hat der Interessent das Recht zu lügen. ... vollständig lesen »