Daten sammeln für die Grundsteuerreform
geschrieben am 23.03.2022 von Nils HackeDie neue Grundsteuer tritt zwar erst am 1. Januar 2025 in Kraft, doch Immobilieneigentümer sollten rechtzeitig mit dem Sammeln der für die Neuberechnung erforderlichen Daten beginnen. Bis zum 31. Oktober spätestens müssen alle Parameter, die zur Errechnung der Grundsteuer nötig sind, dem Finanzamt vorliegen. Säumige Grundbesitzer riskieren Bußgelder. ... vollständig lesen »