Die Festlegung der Wohnfläche ist Privatsache
geschrieben am 12.12.2018 von Nils HackeImmer wieder kommt es zwischen Mietern und Vermietern zum Streit über die Wohnfläche. Denn diese dient als Bemessungsgrundlage sowohl für die Höhe der Miete als auch für eventuelle Mieterhöhungen. Nicht selten weicht die Flächenangabe im Mietvertrag von der tatsächlichen Wohnungsgröße ab. Das Amtsgericht München hat in diesem Jahr ein neues Urteil zur Wohnfläche gefällt. Danach können die Vertragsparteien selbst festlegen, welche Räume bei einer Vermietung zu der Wohnfläche einer Immobilie gehören. Denn laut dem Urteil fällt die Bestimmung der Wohnfläche unter den Grundsatz der Privatautonomie. Das heisst, es gilt das Recht private Rechtsverhältnisse nach eigener Entscheidung zu gestalten. ... vollständig lesen »
