Bei Eigenbedarf Alternative anbieten - Bei Verstoß gegen die Anbietpflicht droht Schadensersatz
geschrieben am 24.10.2017 von Nils HackeNach einem aktuellen Urteil des BGH kann ein Verstoß gegen die Anbietpflicht den Vermieter teuer zu stehen kommen: Die Eigenbedarfskündigung ist dann zwar nicht mehr unwirksam, aber mit hohen Folgekosten verbunden, da dem zu Unrecht gekündigten Mieter Schadenersatz zusteht. ... vollständig lesen »