Was ändert sich durch die Ampelkoalition beim Mieten, Bauen und Wohnen?

geschrieben am 11.01.2022 von Nils Hacke

Die Ampelkoalition hat sich auf eine „Offensive für nachhaltiges und bezahlbares Bauen und Wohnen“ verständigt. 400.000 neue Wohnungen sollen entstehen. Davon sollen 100.000 öffentlich gefördert werden – u. a. durch eine neue steuerlich geförderte Wohngemeinnützigkeit. Gleichzeitig sollen der Klimaschutz beim Neubau gestärkt und die energetische Sanierung beschleunigt werden. Das wird das Bauen und Wohnen wiederum verteuern. Auch Bestandsmieten werden durch die Ökoauflagen weiter steigen, denn Vermieter dürfen nach wie vor acht Prozent der Modernisierungskosten jährlich auf die Miete aufschlagen, auch über den Amortisationszeitraum hinaus.

Das bringt die Mietspiegeländerung


Angesichts stetig ansteigender Mieten hatten SPD und Grüne für stärkere Eingriffe in den Markt plädiert. Nachdem der Berliner Mietendeckel vom Bundesverfassungsgericht im Oktober 2021 mit der Begründung mangelnder Gesetzgebungskompetenz des Bundeslandes Berlin gekippt worden war, wollte Rot-Grün die Länder dazu ermächtigen, eigene Maßnahmen einzuführen. Diese Öffnungsklausel scheiterte jedoch am Widerstand der FDP. Auch den vom Mieterverband zur Entspannung des Marktes geforderten Mietenstopp für sechs Jahre wird es nicht geben.

Dafür will die Ampel die Mietpreisbremse, die eigentlich am 30. Juni 2025 auslaufen sollte, bis 2029 verlängern. In Städten und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt dürfen Mieten bei Neuvermietungen demnach weiterhin maximal zehn Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegen. Eine Änderung gab es bei der Kappungsgrenze: Bei bestehenden Mietverhältnissen darf die Miete innerhalb von drei Jahren nur noch um elf statt wie bislang um 15 Prozent erhöht werden. Auch beim Mietspiegel, der die ortsübliche Vergleichsmiete abbilden soll, hat man sich auf eine kleine Änderung verständigt: Wurde er bislang auf Basis der Mieten der letzten sechs Jahre errechnet, verlängert sich der Betrachtungszeitraum nun auf sieben Jahre (die Grünen hatten eine Ausdehnung auf 20 Jahre gefordert). 

Der angekündigte „große Aufbruch“ wird es nicht, zumindest darüber ist man sich in Expertenkreisen einig. So spricht Kai Warnecke, Chef des Vermieterverbandes Haus & Grund Deutschland, von einem weiteren Staatseingriff zu Lasten privater Vermieter. Der ohnehin schon stark regulierte Wohnungsmarkt werde noch bürokratischer. Mieterbundpräsident Lukas Siebenkotten bemängelt indes, dass die Mietpreisbremse als Mieterschutzinstrument erfahrungsgemäß nicht ausreiche. Ein nicht unwesentlicher Punkt in Anbetracht stark ansteigender Heizkosten ist die CO2-Abgabe, an der die Ampelkoalition nun die Vermieter ab 1. Juni 2022 beteiligen will – entweder gestuft nach Gebäudeeffizienzklassen oder einfach zur Hälfte. Die große Koalition hatte dies noch abgelehnt.

Teilwarmmiete & Grunderwerbssteuer


Als neues Konzept, das sich in Schweden bewährt hat, wird die „Teilwarmmiete“ aus dem Wahlprogramm der FDP eingeführt: Vermieter bieten ihre Wohnungen beheizt an (z. B. mit 20 Grad Celsius). Der zusätzliche Verbrauch wird dann vom Mieter bezahlt. Das Konzept soll Vermietern einen Anreiz geben, schlecht gedämmte Wohnungen zu isolieren und alte Heizungen zu ersetzen.

Bei der Immobilienbesteuerung bleibt die zehnjährige „Spekulationsfrist“ bestehen. Nach Ablauf dieser Frist können private Verkäufer ihre Immobilie steuerfrei veräußern. Den Ländern will die Ampelkoalition eine flexiblere Gestaltung der Grunderwerbssteuer beim Immobilienkauf ermöglichen. So könnte zum Beispiel ein Freibetrag den Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums erleichtern.

Quellen: bundestag.de, wiwo.de, finanzen100.de, merkur.de, pressreader.com, stern.de

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