Welche Vorbereitungen müssen vor einer Immobilienbesichtigung getroffen werden?

geschrieben am 07.06.2013 von Volker Gruch

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich beim folgenden Artikel um keine Rechtsberatung oder verbindliche Aussage handelt. Sollten Sie konkrete Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Unter 0621 / 5 49 07 40 stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Bevor die ersten Kaufinteressenten eine Immobilie besichtigen, müssen verschiedene Vorbereitungen getroffen werden. Dazu gehört die Grundreinigung und die Beseitigung optischer Mängel ebenso wie die Erstellung eines Exposées oder die Bereitstellung wichtiger schriftlicher Unterlagen. Jeder Kaufinteressent möchte sich ein realistisches Bild von der Immobilie machen. Dabei gilt es, weder etwas zu beschönigen, noch unnütz schlecht zu machen.

Umbau, Modernisierung und Reinigung

Sollte eine Immobilie bereits etwas älter sein, weist sie in der Regel kleinere oder größere Mängel auf. Diese Mängel können nicht immer komplett beseitigt, sollten aber nach Möglichkeit deutlich reduziert werden. In diesem Zusammenhang wäre es völlig falsch, die anstehenden Kosten zu sparen. Eine Immobilie, die modernisiert oder renoviert wurde, ist erheblich mehr wert als eine Immobilie, die sich in einem schlechten Zustand befindet. Im erstgenannten Fall wird der Kaufinteressent bereit sein, deutlich mehr zu zahlen als im zweitgenannten Fall. So können die Kosten, die bei der Renovierung und/oder bei der Modernisierung entstanden sind, wieder wettgemacht werden. Eine Grundreinigung sollte bei jeder Immobilie - auch wenn sie sich in einem top Zustand befindet - selbstverständlich sein.





Unterlagen bereithalten - Fragen beantworten

Der Kaufinteressent möchte nicht nur genau wissen, in welchem baulichen Zustand sich die Immobilie befindet, sondern auch, wie die Finanzierung geregelt ist und ob eine gute Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz besteht. Außerdem ist die Infrastruktur und die Zusammensetzung der Nachbarschaft von zentraler Bedeutung. Aus diesem Grunde sollte der Verkäufer der Immobilie nicht nur alle schriftlichen Unterlagen, die in diesem Zusammenhang relevant sind, bereithalten, sondern auf die Fragen der Interessenten detailliert und wahrheitsgemäß antworten können.

Inklusive oder exklusive Inventar

Das Inventar der Wohnung oder des Hauses muss getrennt aufgeführt werden. So kann der Kaufinteressent frei entscheiden, ob er bereit ist, den entsprechenden Preis zu zahlen. Das Inventar zeichnet sich dadurch aus, dass es kein integraler Bestandteil der Bausubstanz ist, sondern bei Bedarf jederzeit entfernt werden kann.

Sollten Sie weitere Fragen oder Zweifel haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team des RE/MAX Classic Ludwigshafen, Ihrem Immobilienmakler in Ludwigshafen, steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!

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