Welche Informationen dürfen über den Mieter eingeholt werden?

geschrieben am 28.06.2013 von Nils Hacke

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich beim folgenden Artikel um keine Rechtsberatung oder verbindliche Aussage handelt. Sollten Sie konkrete Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Unter 0621 / 5 49 07 40 stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Wer eine Wohnung vermieten möchte, ist daran interessiert, möglichst viele Informationen über seine zukünftigen Mieter zu erhalten. Dies geschieht nicht zum Selbstzweck, sondern soll die Zahlung der Miete sicherstellen. Außerdem wäre es sehr vorteilhaft, wenn der Mieter gut in das Wohnumfeld passt und sich weder von seinem Alter, noch von seiner Familienstruktur oder von seiner Lebensweise gravierend von den anderen Mietern unterscheidet. Es gibt jedoch eindeutige Grenzen, welche Informationen ein Vermieter über seine zukünftigen Mieter einholen darf. Ist eine Frage nicht zulässig, steht es dem Mietinteressenten durchaus frei, diese Frage nicht zu beantworten. Ein Beispiel wäre die Frage nach seiner religiösen Orientierung. Auch die Frage nach seinem Musikgeschmack oder nach seinen Hobbies ist unzulässig.





Bonität des Mieters prüfen

Wer eine neue Wohnung sucht, sollte sich darauf einstellen, dass der Vermieter eine Schufa-Selbstauskunft, einen Gehaltsnachweis und eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung von seinem alten Vermieter anfordern wird. Auf diese Weise möchte der Vermieter verhindern, dass er auf einen Mietnomaden oder eine Person trifft, die nicht in der Lage ist, die Miete pünktlich, vollständig und regelmäßig zu zahlen. Wer eine selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit ausübt oder negative Schufaeinträge besitzt, wird es deshalb sehr schwer haben, einen geeigneten Vermieter zu finden, der bereit ist, ihn als Mieter zu akzeptieren. Etwas anders sieht es aus, wenn die Wohnung zusammen mit einer Person gemietet werden soll, die ein hohes und sicheres Einkommen sowie eine tadellose Schufaauskunft besitzt.

Selbstauskunft des Mieters

Grundsätzlich hat jeder Vermieter das Recht, eine Selbstauskunft von seinem zukünftigen Mieter ausfüllen zu lassen. Die Angaben, die in dieser Selbstauskunft gemacht werden, sollten der Wahrheit entsprechen. Nur bei den Fragen, die nicht zulässig sind, kann der Mieter lügen oder die Antwort verweigern. Im letztgenannten Fall muss er allerdings damit rechnen, dass der Vermieter misstrauisch wird. Jeder Mieter hat das Recht, seine Persönlichkeit frei zu entfalten. Dieses Recht findet allerdings dort seine Grenze, wo es die Rechte anderer Mieter oder des Vermieters tangiert.

Sollten Sie weitere Fragen oder Zweifel haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team des RE/MAX Classic Ludwigshafen, Ihrem Immobilienmakler in Ludwigshafen, steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!

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