Welche Dokumente sind für einen Immobilienverkauf notwendig?

geschrieben am 12.07.2013 von Nils Hacke

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich beim folgenden Artikel um keine Rechtsberatung oder verbindliche Aussage handelt. Sollten Sie konkrete Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Unter 0621 / 5 49 07 40 stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Der Verkauf einer Wohnung oder eines Hauses muss zwischen den Vertragsparteien vereinbart und durch den Notar besiegelt werden. Um einen ordnungsgemäßen Kaufvertrag aufzusetzen, benötigt der Notar verschiedene Unterlagen, die möglichst frühzeitig und vollständig vorgelegt werden müssen.

Welche Dokumente müssen bei einem Hausverkauf vorliegen?

Ganz wichtig ist der Grundbuchauszug, der nicht nur eine eindeutige Aussage trifft, wer der Eigentümer ist, sondern auch zahlreiche Informationen enthält, die für einen Immobilienverkauf von Bedeutung sind. Diese Informationen beziehen sich auf die Frage, ob das Haus mit einer Hypothek oder einer Grundschuld belastet ist oder ob der Nachbar ein Wegerecht für ein dahinter liegendes Grundstück besitzt. Baubeschränkungen oder Leitungsrechte für eine Wasserleitung werden ebenfalls im Grundbuch vermerkt. Außerdem sollte es niemand versäumen, ein Wertgutachten von einem Immobilienmakler, einem Gutachter oder einem Sachverständigen erstellen zu lassen. Nur so kann der Preis und der Wert der Immobilie realistisch eingeschätzt werden. Weitere wichtige Unterlagen sind ein ausführlicher Lageplan und eine Abschrift aus dem örtlichen Liegenschaftskataster. Der Lageplan sollte alle Grundrisspläne vom Keller bis zum Dach enthalten und die Außenanlagen mit einbeziehen. Eventuell wäre auch ein Auszug aus dem Baulastenverzichnis erforderlich.





Welche Dokumente müssen beim Verkauf einer Eigentumswohnung vorliegen?

Die Formalitäten, die beim Verkauf einer Eigentumswohnung erledigt werden müssen, sind nicht weniger umfangreich als die Formalitäten, die beim Verkauf eines Ein- oder Mehrfamilienhauses erforderlich sind. Darüber hinaus benötigt der Verkäufer zusätzliche Unterlagen, die in jedem Falle beim Notartermin vorgelegt werden müssen. Dazu gehört eine Teilungserklärung, die eindeutig festlegt, wie hoch die Eigentumsanteile an der gesamten Wohnfläche sind. Außerdem ist ein detaillierter Wirtschaftsplan und eine Wohngeldabsicherung erforderlich. Die Protokolle der Eigentümerversammlung zeigen, welche Investitionen in Zukunft geplant sind und wer für die Realisierung verantwortlich ist.

Notartermin sorgfältig vorbereiten

Nachdem die Entscheidung zum Verkauf einer Immobilie gefallen ist, muss ein Notartermin vereinbart werden. Hierbei wäre es sehr wichtig, den Termin sorgfältig vorzubereiten und alle erforderlichen Dokumente bereitzuhalten. Beim Notar wird der Verkauf amtlich beglaubigt und der neue Besitzer der Immobilie in das Grundbuch eingetragen.

Sollten Sie weitere Fragen oder Zweifel haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team des RE/MAX Classic Ludwigshafen, Ihrem Immobilienmakler in Ludwigshafen, steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!

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