Was muss der Verkäufer hinsichtlich einer Grundschuld beachten?

geschrieben am 16.08.2013 von Nils Hacke

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich beim folgenden Artikel um keine Rechtsberatung oder verbindliche Aussage handelt. Sollten Sie konkrete Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Unter 0621 / 5 49 07 40 stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Der Verkäufer einer Immobilie sollte eine eindeutige Entscheidung treffen, ob er eine Grundschuld löschen oder weiter bestehen lassen möchte. Eine Löschung ist in jedem Falle mit hohen Gebühren verbunden und wirkt sich nicht immer positiv auf den Käufer aus. Sofern er einen neuen Kredit aufnehmen möchte, müsste er eine neue Grundschuld eintragen lassen, was ebenfalls sehr teuer werden kann.

Immobilienverkauf und Finanzierung

Wer eine Wohnung oder ein Haus kaufen möchte, bei dem die Finanzierung noch nicht abgeschlossen ist, sollte sich sehr genau überlegen, ob dieses Vorhaben Sinn macht. In den meisten Fällen wird der Kaufpreis so hoch sein, dass er die Rückzahlung des Kredites ermöglicht. Die Einzelheiten müssten allerdings mit der Bank geklärt werden, die die Finanzierung übernommen hat. Die Grundschuld dient als Sicherheit. Gerät der Hausbesitzer mit mehr als einer monatlichen Kreditrate in den Rückstand, kann die Bank den offenen Kreditbetrag anmahnen. Reagiert der Kreditnehmer nicht, kann die Bank auf die Grundschuld zurückgreifen und das Haus zur Versteigerung ausschreiben.



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Grundschuld löschen oder bestehen lassen

Selbst wenn der Käufer ein schuldenfreies Haus übernimmt, kann es sinnvoll sein, die Grundschuld in unveränderter Form bestehen zu lassen. Sie müsste lediglich stillgelegt und kann bei Bedarf wieder reaktiviert werden. Ob und in welchem Umfang der Besitzer der Immobilie davon Gebrauch macht, ist ihm völlig selbst überlassen. Die Reaktivierung der Grundschuld wäre in jedem Falle angeraten, wenn ein neuer Kredit zur Modernisierung oder zum Umbau des Hauses aufgenommen werden soll. Wurde die Grundschuld bereits gelöscht, müsste sie völlig neu beantragt werden. Hierfür müsste der Käufer des Hauses hohe Gebühren zahlen.

Wer als Verkäufer einer Immobilie eine Grundschuld löschen lassen möchte, sollte sich darüber im Klaren sein, dass er nicht nur hohe Gebühren zahlen muss, sondern auch eine Verantwortung gegenüber dem Käufer der Immobilie trägt. Eine Grundschuld, die bereits vorhanden ist und lediglich reaktiviert werden muss, kostet erheblich weniger als eine Grundschuld, die völlig neu beantragt und in das Grundbuch eingetragen werden muss.

Sollten Sie weitere Fragen oder Zweifel haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team des RE/MAX Classic Ludwigshafen, Ihrem Immobilienmakler in Ludwigshafen, steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!

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