Was muss bei einer Belastungvollmacht beachtet werden?

geschrieben am 23.08.2013 von Nils Hacke

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich beim folgenden Artikel um keine Rechtsberatung oder verbindliche Aussage handelt. Sollten Sie konkrete Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Unter 0621 / 5 49 07 40 stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Eine Belastungsvollmacht spielt eine wichtige Rolle, wenn der Kaufvertrag für eine Immobilie beim Notar besiegelt werden soll. Dennoch wissen viele Personen nicht, was sich hinter diesem Begriff, der aus dem Hypotheken- und Grundstücksrecht stammt, verbirgt. Dies gilt auch für die Frage, welche Rechte und Pflichten mit einer Belastungsvollmacht verbunden sind.

Finanzierung der Immobilie muss geklärt sein

In vielen Fällen kann ein gesundes Misstrauen, ob der Käufer der Immobilie das Geld überweisen wird, angebracht sein. Nur die wenigsten Personen werden in der Lage sein, den gesamten Kaufpreis bar zu bezahlen. Viel häufiger kommt es vor, dass der Käufer zur Finanzierung ein Darlehen aufnehmen muss. Dies kann unter Umständen eine zeitlang dauern.



fehlerbroschuere-banner



Außerdem muss die Tatsache berücksichtigt werden, dass die Bank unter Umständen das Grundstück als Sicherheit für den neuen Immobilienkredit einsetzen möchte. Die Konsequenz dieser Vorgehensweise ist, dass die Grundschuld beim neuen Eigentümer eingetragen wird. In der Zwischenzeit wartet der alte Eigentümer weiter auf sein Geld. Genau an diesem Punkt greift die Belastungsvollmacht. Sie ist ein schriftliches Dokument, welches den Nachweis erbringen soll, dass der Verkäufer der Immobilien in jedem Falle sein Geld bekommt. Dies ist eine wichtige Voraussetzung, um den Kaufvertrag beim Notar unter Dach und Fach zu bringen.

Welche Formalitäten muss ein Notar regeln?

Damit die Belastungsvollmacht ihre volle Gültigkeit erhalten kann, muss dem Notar ein Negativtestat vorliegen. Dieses besagt, dass es weder eine dritte Person, noch eine Institution gibt, die ein Vorkaufsrecht auf die Immobilie besitzt. Diese Regelung gilt auch - und gerade - für die Gemeinde, in der sich das Grundstück und die Immobilie befindet. Außerdem muss eine sanierungsrechtliche Genehmigung eingeholt werden. Nicht immer ist der Verkäufer der Immobilie mit dem eigentlichen Besitzer identisch. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn es sich bei dem Besitzer um eine minderjährige oder eine betreute Person handelt. Hier müsste der Notar eine familienrechtliche Genehmigung zum Verkauf der Immobilie einholen.

Sollten Sie weitere Fragen oder Zweifel haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team des RE/MAX Classic Ludwigshafen, Ihrem Immobilienmakler in Ludwigshafen, steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!

Kommentare


- Es sind noch keine Kommentare vorhanden. -