Was Immobilienmakler nicht tun: Drei gängige Irrtümer

geschrieben am 30.08.2013 von Nils Hacke

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich beim folgenden Artikel um keine Rechtsberatung oder verbindliche Aussage handelt. Sollten Sie konkrete Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Unter 0621 / 5 49 07 40 stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Die Suche nach einem seriösen Immobilienmakler gestaltet sich nicht immer leicht. Dies ist nicht zuletzt der Tatsache geschuldet, dass viele Personen, die eine Immobilie verkaufen möchten, nicht wissen, was ein Immobilienmakler tun sollte und was nicht. In diesem Zusammenhang gibt es drei Punkte, die in jedem Falle zu beachten sind.

Vorschuss für die Besichtigung

Zu den wesentlichen Aufgaben eines Immobilienmaklers gehört es, geeignete Interessenten auszuwählen und mit diesen Personen einen Besichtigungstermin zu vereinbaren. Diese Dienstleistung ist Bestandteil des Maklervertrages und darf nicht extra berechnet werden. Besonders schwierig wird es, wenn der Makler einen Vorschuss für die Besichtigung verlangt, der auch noch in bar gezahlt werden soll. Diese Vorgehensweise ist nicht nur unprofessionell, sondern auch rechtswidrig. Die Gebühr für die Besichtigung ist in der Maklerprovision enthalten, die erst fällig wird, wenn der Immobilienmakler einen Käufer für das Haus oder für die Wohnung gefunden hat.



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Provision und Schreibgebühr

Bevor eine Immobilie verkauft werden kann, müssen zahlreiche Arbeitsschritte ausgeführt werden. Auch hier gilt das oben Gesagte. Alle Arbeitsschritte sind mit der Maklerprovision abgegolten, die höchstens zwei Nettokaltmieten inklusive Mehrwertsteuer betragen darf. Bei deutlich höheren Provisionen sollten Sie daher hellhörig werden. Für das Ausstellen eines Mietvertrages kann eine Schreibgebühr berechnet werden. Sie sollte allerdings in einem angemessenen Bereich liegen, der dem tatsächlichen zeitlichen Aufwand entspricht.

Massenbesichtigungen

Zum Thema Massenbesichtigungen kann gesagt werden, dass sie unter keinen Umständen sinnvoll sind. Einige Makler bestehen darauf und wollen ihren Kunden signalisieren, dass das Interesse an der Immobilie sehr groß ist, wodurch ein höherer Verkaufspreis gerechtfertigt wäre. Dies muss keineswegs so sein. Oftmals werden durch eine Massenbesichtigung falsche Tatsachen vorgespielt. Ein Immobilienmakler, der großen Wert auf eine Massenbesichtigung legt, sollte nach Möglichkeit gemieden werden. Ein seriöser Immobilienmakler wird sich für jeden Kunden genügend Zeit nehmen und nur Einzeltermine für die Besichtigung vereinbaren.

Sollten Sie weitere Fragen oder Zweifel haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team des RE/MAX Classic Ludwigshafen, Ihrem Immobilienmakler in Ludwigshafen, steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!

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