Was ein Makler Alleinauftrag für Sie bewirkt

geschrieben am 06.09.2013 von Nils Hacke

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich beim folgenden Artikel um keine Rechtsberatung oder verbindliche Aussage handelt. Sollten Sie konkrete Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Unter 0621 / 5 49 07 40 stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Immer wieder wird die Frage diskutiert, ob es besser ist, einen oder mehrere Immobilienmakler mit der Suche nach einem geeigneten Käufer für eine Wohnung oder ein Haus zu beauftragen. Das Gleiche gilt für den Fall, dass eine Immobilie nicht verkauft, sondern vermietet werden soll.

In der Praxis wird es kaum einen Experten geben, der zur Auftragserteilung an mehrere Immobilienmakler rät. Dies hat verschiedene Gründe. Irrtümlicherweise wird davon ausgegangen, dass der Verkauf oder die Vermietung länger dauert, wenn ein Immobilienmakler einen Alleinauftrag erhältlich. Dies entspricht allerdings nicht der Realität.

Was bewirkt ein Makler Alleinauftrag?

Wer einen Alleinauftrag an einen Immobilienmakler erteilt, kann sicher gehen, dass dieser Immobilienmakler seine Zeit und sein Fachwissen einsetzen wird, um schnellstmöglich einen Verkaufsabschluss oder eine Vermietung herbeizuführen. Nur wenn dieses Vorhaben erfolgreich ist, hat der Makler Anspruch auf eine Provision. Andernfalls geht er leer aus, was nichts anderes bedeutet, als dass seine Arbeit umsonst war. Wird eine Immobilie zum Beispiel von drei Maklern gleichzeitig angeboten, kann dies sehr schnell Verwirrung bei den Interessenten hervorrufen. Hier entsteht der Eindruck, dass die Immobilie mit aller Gewalt verkauft werden soll. Die Folge wäre, dass die Interessenten kaum noch bereit wären, den ursprünglichen Kaufpreis zu zahlen und dass die Immobilie in ihrem Wert kontinuierlich sinkt.



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Welchen Inhalt hat ein Makler Alleinauftrag?

Ein Makler Alleinauftrag wird für einen begrenzten Zeitraum abgeschlossen. Hierbei handelt es sich in der Regel um 3 bis 6 Monate. In dieser Zeit muss der Immobilienmakler geeignete Werbemaßnahmen durchführen, die Kaufinteressenten zu einer Besichtigung einladen und verschiedene Formalitäten erledigen. Ein Kaufvertrag kann niemals von einem Immobilienmakler, sondern muss von einem Notar besiegelt werden. Dem Immobilienmakler obliegt es allerdings, zusammen mit dem Käufer und dem Verkäufer geeignete Vorbereitungsmaßnahmen für den Notartermin durchzuführen. Er wird in diesem Zusammenhang eindeutige Aussagen treffen, welche Unterlagen beim Notar vorgelegt werden müssen. Diese Unterlagen müssen vollständig sein. Ansonsten kann der Kaufvertrag nicht rechtskräftig abgeschlossen werden.

Sollten Sie weitere Fragen oder Zweifel haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team des RE/MAX Classic Ludwigshafen, Ihrem Immobilienmakler in Ludwigshafen, steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!

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