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Es gibt zahlreiche Gründe, warum ein Mieter abgemahnt werden kann. Sie liegen immer dann vor, wenn der Mieter ein vertragswidriges Verhalten an den Tag legt. Eine Abmahnung kann sowohl in schriftlicher als auch in mündlicher Form erfolgen. Sie enthält die zentrale Forderung, das vertragswidrige Verhalten zu unterlassen. Geschieht dies nicht, hat der Mieter mit ernsthaften Konsequenzen zu rechnen, die bis zu einer Kündigung des Mietvertrages reichen können.Der häufigste Grund für eine Abmahnung ist eine dauerhafte Lärmbelästigung der Nachbarn. In diesem Zusammenhang muss jedoch betont werden, dass nicht jede Ruhestörung automatisch zu einer Abmahnung führen kann. Wer ein Musikinstrument spielt, kann bis zu einer Stunde täglich üben, sollte allerdings die Mittags- und späten Abendstunden meiden. Party- oder Kinderlärm muss ebenfalls bis zu einem gewissen Umfang geduldet werden. Im erstgenannten Fall wäre es allerdings angeraten, vorher die Nachbarn zu informieren, um eventuelle Unstimmigkeiten bereits im Vorfeld zu vermeiden.
Ein wichtiger Grund für eine Abmahnung sind regelmäßige Zahlungsrückstände bei der Mietzahlung. Überschreitet der Mietrückstand eine bestimmte Grenze, ist auch eine fristlose Kündigung gerechtfertigt.
Eine Abmahnung ist nicht nur gültig, wenn sie in schriftlicher Form, sondern auch wenn sie in mündlicher Form erfolgt. Im erstgenannten Fall muss ein entsprechendes Schreiben aufgesetzt werden, welches den Adressaten der Abmahnung, das Datum des Schreibens, den Grund der Abmahnung und die Art des Pflichtverstoßes sowie die Androhnung rechtlicher Konsequenzen für den Fall enthält, dass das vertragswidrige Verhalten nicht innerhalb von einer bestimmten Frist unterlassen wird. Die Dauer dieser Frist muss ebenfalls in der Abmahnung genannt werden. Nicht immer kann die Frage, was ein Mieter darf und was er gänzlich zu unterlassen hat, eindeutig geklärt werden. Aus diesem Grunde kommt es immer wieder zu gerichtlichen oder außergerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen den Mietern oder zwischen einem Mieter und seinem Vermieter.
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