Soll das Inventar in den Verkausfpreis einkalkuliert werden?

geschrieben am 11.10.2013 von Nils Hacke

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich beim folgenden Artikel um keine Rechtsberatung oder verbindliche Aussage handelt. Sollten Sie konkrete Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Unter 0621 / 5 49 07 40 stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Fast jedes Haus oder jede Wohnung enthält größere Inventargegenstände, die nachträglich eingebaut wurden. Soll die Immobilie verkauft werden, stellt sich nicht selten die Frage, wie mit dem Inventar verfahren wird und ob es sinnvoll ist, den Preis des Inventars in den Kaufpreis einzukalkulieren. Auch wenn hier keine allgemeingültige Antwort gegeben werden kann, lässt sich feststellen, dass es durchaus angebracht sein kann, den Preis des Inventars einzurechnen.


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Vorteile eines einheitlichen Verkaufs

Zum Inventar werden größere Einrichtungsgegenstände gezählt, die sich jederzeit wieder entfernen lassen, aber einen hohen Wert besitzen. Wichtige Beispiele sind die Heizung, die Photovoltaikanlage und die Einbauküche. Sollen diese Einrichtungsgegenstände einzeln und nicht zusammen mit der Immobilie angeboten werden, stärkt dies die Position des Käufers. Er wäre viel eher bereit, über den Kaufpreis eines Inventargegenstandes zu verhandeln, als dies bei einem einheitlichen Verkaufspreis, der sowohl die Bausubstanz als auch das Inventar der Immobilie umfasst, der Fall wäre. Nicht zuletzt hat diese Vorgehensweise steuerliche Vorteile. So muss für viele Einrichtungsgegenstände keine Grunderwerbssteuer gezahlt werden.

Nachteile eines einheitlichen Verkaufs

Unter bestimmten Umständen kann es auch sinnvoll sein, die Kosten für das Inventar getrennt zu veranschlagen. Dies wäre sowohl der Fall, wenn das Haus, als auch wenn das Inventar sehr teuer ist. Durch den hohen Verkaufspreis können potentielle Interessenten abgeschreckt werden. Aus diesem Grunde wäre es angeraten, genau zu überlegen, ob die Vor- oder die Nachteile eines einheitlichen Kaufpreises überwiegen. Fast jeder Kaufinteressent wird die Preise verschiedener Immobilien vergleichen und erst dann eine Entscheidung treffen, welche Objekte er in die nähere Wahl ziehen möchte. Ein zu teures Objekt wird hier von vornherein ausscheiden. Um dies zu verhindern, kann es angebracht sein, den Preis für das Inventar gesondert aufzuführen und bei Bedarf individuell zwischen dem Käufer und dem Verkäufer zu verhandeln. Das Gleiche gilt für den Fall, dass ein Inventargegenstand deutlich an Wert verloren hat.

Sollten Sie weitere Fragen oder Zweifel haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team des RE/MAX Classic Ludwigshafen, Ihrem Immobilienmakler in Ludwigshafen, steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!

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