Sind nicht sichtbare Mängel vom Immobilienverkäufer anzuzeigen?

geschrieben am 18.10.2013 von Volker Gruch

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich beim folgenden Artikel um keine Rechtsberatung oder verbindliche Aussage handelt. Sollten Sie konkrete Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Unter 0621 / 5 49 07 40 stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Bei einer neu gebauten Immobilie kann jeder Käufer davon ausgehen, dass sie sich in einem Top Zustand befinden und keinerlei Mängel aufweisen wird. Ganz anders sieht es bei einer gebrauchten Immobilie aus, die bereits mehrfach verkauft oder vermietet worden ist. Hier kann es sowohl kleinere als auch größere Mängel geben, die wiederum sichtbar oder unsichtbar sein können. Sollte nicht nur Ersteres, sondern auch Letzteres der Fall sein, muss die Frage geklärt werden, inwieweit der Verkäufer verpflichtet ist, den potentiellen Käufer bezüglich der Mängel, die auf den ersten Blick unsichtbar sind, in Kenntnis zu setzen.


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Arglistige Täuschung

Alte und kaputte Rohrleitungen, die Verwendung von Asbest oder andere Mängel sind für den Käufer einer Immobilie in der Regel nicht sichtbar. Dies heißt jedoch nicht, dass sie einfach verschwiegen werden können. Kommt dies heraus, kann der Verkäufer wegen arglistiger Täuschung angeklagt werden mit der Konsequenz, dass nicht nur der gesamte Kaufvertrag rückgängig gemacht werden kann, sondern auch, dass der Verkäufer alle Kosten, die in diesem Zusammenhang anfallen, selbst zu tragen hat. Dies entbindet den Käufer jedoch nicht von der Pflicht, sich selbst zu informieren. Dabei können geeignete Fachleute aufgesucht werden, die die nötigen Erfahrungswerte besitzen, um den baulichen Zustand einer Immobilie realistisch beurteilen zu können. Diese Vorgehensweise sollte vor allem bei älteren Immobilien obligatorisch sein.

Neutrales Gutachten einholen

Der Verkäufer kann vieles tun, um mögliche Unannehmlichkeiten im Zusammenhang mit dem Immobilienverkauf von vornherein zu vermeiden. Dies ist insbesondere deshalb sehr wichtig, weil nur die wenigsten Privatpersonen, die eine Immobilie veräußern möchten, fachliche Experten auf diesem Gebiet sind. Ein unabhängiges Gutachten von einem geeigneten Sachverständigen gibt deshalb nicht nur dem Verkäufer Sicherheit, sondern macht auf den potentiellen Käufer einen seriösen und soliden Eindruck. Er kann davon ausgehen, dass der Immobilienbesitzer den Verkauf sehr ernst nimmt und keinesfalls die Absicht hat, etwas zu verschweigen, was für den Verkauf und für den späteren Nutzer von zentraler Bedeutung wäre.

Sollten Sie weitere Fragen oder Zweifel haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team des RE/MAX Classic Ludwigshafen, Ihrem Immobilienmakler in Ludwigshafen, steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!

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