Machen Sie beim Immobilienverkauf keine falschen Versprechen

geschrieben am 15.11.2013 von Volker Gruch

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich beim folgenden Artikel um keine Rechtsberatung oder verbindliche Aussage handelt. Sollten Sie konkrete Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Unter 0621 / 5 49 07 40 stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Jede Person, die ein Haus oder eine Wohnung verkaufen möchte, ist bestrebt, die Immobilie in das rechte Licht zu rücken und dem potentiellen Käufer nur die Vorteile und keinerlei Nachteile zu präsentieren. Diese Vorgehensweise ist nur bedingt zu empfehlen. Auf keinem Fall dürfen falsche Versprechungen gemacht und gravierende Mängel verschwiegen werden. Andernfalls können dem Verkäufer ernsthafte Konsequenzen drohen, die von einer Schadensersatzforderung über ein gerichtliches Verfahren wegen arglistiger Täuschung bis zur Rückabwicklung des Kaufvertrages reichen können.


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Kaufverhandlungen können sehr zäh sein

Wer eine Immobilie erwerben möchte, hat bestimmte Vorstellungen bezüglich der Größe, der Grundfläche, des Energieverbrauchs und der Preisgestaltung. Insbesondere dann, wenn die zum Verkauf stehende Immobilie nicht den Idealvorstellungen des Kunden entspricht, kann der Besitzer bestrebt sein, die örtlichen Gegebenheiten so darzustellen, dass der Kunde zufrieden ist und in den Kaufvertrag einwilligt. Mögliche Mängel werden gern verschwiegen oder stark beschönigt. Diese Vorgehensweise ist so lange in Ordnung, wie der Besitzer garantieren kann, dass er die Mängel bis zur endgültigen Übergabe der Immobilie beseitigen kann. Sollte dies nicht oder nur eingeschränkt möglich sein, führt kein Weg daran vorbei, den potentiellen Käufer entsprechend einzuweihen. Nur so kann er eine klare Entscheidung treffen, ob er die Immobilie dennoch kaufen möchte.

Besichtigungstermine vereinbaren

Grundsätzlich wäre es sehr wichtig, jeden Besichtigungstermin detailliert vorzubereiten und sich für jeden Kaufinteressenten genügend Zeit zu nehmen. Dazu gehört es auch, den idealen Zeitpunkt zu wählen. Soll das Haus im Herbst oder im Winter verkauft werden, ist eine Besichtigung am späten Vormittag oder am frühen Nachmittag von Vorteil. Andernfalls sehen die Kaufinteressenten die Räume bei künstlichem Licht, wodurch sie sich nur bedingt ein Bild von der Situation vor Ort machen können. Bei der Besichtigung sollten alle Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden. Dies gilt auch für den Fall, dass der Verkäufer auf sichtbare oder unsichtbare Mängel des Hauses oder der Wohnung angesprochen wird. Sehr vorteilhaft ist es in diesem Zusammenhang, einen unabhängigen Experten mit der Erstellung eines Gutachtens zu beauftragen und dieses Gutachten bei der Besichtigung vorzulegen.

Sollten Sie weitere Fragen oder Zweifel haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team des RE/MAX Classic Ludwigshafen, Ihrem Immobilienmakler in Ludwigshafen, steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!

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