Kann vom Mietvertrag innerhalb einer bestimmten Zeit zurückgetreten werden?

geschrieben am 06.12.2013 von Volker Gruch

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich beim folgenden Artikel um keine Rechtsberatung oder verbindliche Aussage handelt. Sollten Sie konkrete Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Unter 0621 / 5 49 07 40 stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Bei der Unterzeichnung eines Kauf- oder Dienstleistungsvertrages ist es in der Regel üblich, dass der Vertragsnehmer innerhalb von zwei Wochen zurücktreten kann. Diese Vorgehensweise ist jedoch nicht auf ein Mietverhältnis übertragbar. Kommt ein Mietvertrag zustande, ist er grundsätzlich bindend. Natürlich kann es immer wieder Fälle geben, wo der Mieter nicht wie geplant in die Wohnung einziehen kann oder aus schwerwiegenden Gründen von der Fortsetzung des Mietverhältnisses Abstand nehmen muss.



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Arglistische Täuschung

Wenn der Vermieter grobe Mängel der Wohnung verschweigt oder die Vertragsklauseln undurchsichtig sind, kann der Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten werden. In diesem Zusammenhang darf nicht unerwähnt bleiben, dass nicht nur der Vermieter, sondern auch der Mieter in der Pflicht ist. Gibt er dem Vermieter eine falsche Selbstauskunft und verschweigt wesentliche Punkte, die für die Begründung des Mietverhältnisses maßgebend sind, hat der Vermieter ebenso das Recht, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu beenden. Besitzt die Wohnung kleinere oder größere Mängel, die beim Abschluss des Mietvertrages nicht bekannt waren, kann er vom Vermieter eine Nachbesserung fordern.

Mietaufhebungsvertrag und Kündigung

Soll das Mietverhältnis nicht angetreten werden, kann der Mieter versuchen, sich mit seinem Vermieter auf einen Mietaufhebungsvertrag zu einigen. Dies gilt unabhängig davon, ob bereits ein Einzug stattgefunden hat oder nicht. Wird der Mietaufhebungsvertrag abgelehnt, bleibt nur die reguläre Kündigung. Sie ist mit einer Frist von drei Monaten möglich, wobei die Kündigung zum Monatsende wirksam wird. In diesem Falle ist der Mieter verpflichtet, die vereinbarte Miete einschließlich der Nebenkosten ordnungsgemäß und pünktlich zu zahlen. Andernfalls kann der Vermieter das Geld auf gerichtlichem Wege einfordern, was in der Regel einen negativen Schufaeintrag oder eine schlechte Mieterauskunft nach sich zieht.

Sollten Sie weitere Fragen oder Zweifel haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team des RE/MAX Classic Ludwigshafen, Ihrem Immobilienmakler in Ludwigshafen, steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!

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