Ist dem Vermieter ein Ersatzschlüssel für die Wohnung gestattet?

geschrieben am 20.12.2013 von Volker Gruch

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich beim folgenden Artikel um keine Rechtsberatung oder verbindliche Aussage handelt. Sollten Sie konkrete Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Unter 0621 / 5 49 07 40 stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Wird eine Wohnung vermietet, stellt sich nicht selten die Frage, ob es dem Vermieter gestattet ist, einen Ersatzschlüssel von der Wohnung zu behalten. Diese Frage kann mit einem eindeutigen Nein beantwortet werden. Widersetzt sich der Vermieter dieser Vorgabe und dringt ungefragt in die Wohnung ein, kann er vom Mieter sogar wegen Hausfriedensbruch angezeigt werden. Im Notfall oder bei einer längeren Abwesenheit muss es allerdings gewährleistet sein, dass der Vermieter jederzeit einen Zugang zu der Wohnung hat. Dafür müssen individuelle Lösungen gefunden werden, mit denen sich beide Seiten einverstanden erklären.



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Besuch des Vermieters muss angekündigt werden

Sobald eine Wohnung vermietet ist, hat der Mieter das uneingeschränkte Hausrecht. Dies heißt ganz konkret, dass es dem Vermieter zu keiner Zeit des Tages oder in der Nacht gestattet ist, die Wohnung zu betreten. Wenn überhaupt, dann kann dies nur nach vorheriger Ankündigung geschehen. Alle Schlüssel, die zu der Wohnung gehören, müssen dem Mieter ausgehändigt werden. Selbst wenn der Mieter im Laufe der Zeit einen oder mehrere Schlüssel nachmacht, muss er diese Schlüssel nicht an den Vermieter weitergeben. Anders sieht es aus, wenn das Mietverhältnis beendet wird. Dann muss der Mieter alle vorhandenen Schlüssel, einschließlich der nachgemachten, herausgeben. Ist dies nicht möglich, müssen die Schlüssel unbrauchbar gemacht oder vernichtet werden.

Im Notfall muss der Zugang gewährleistet sein

Wenn der Mieter längere Zeit ortsabwesend ist, sollte er zusammen mit seinem Vermieter eine Regelung treffen, wie der Zugang zur Wohnung gewährleistet werden kann. So könnte sich der Mieter freiwillig dafür entscheiden, einen Zweitschlüssel beim Vermieter oder einer Vertrauensperson seiner Wahl zu hinterlegen. Selbst wenn der Mieter anwesend ist und es zu einem größeren Notfall wie zum Beispiel einem Brand oder einem Wasserschaden kommt, muss es für den Vermieter jederzeit die Möglichkeit geben, in die Wohnung zu gelangen.

Sollten Sie weitere Fragen oder Zweifel haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team des RE/MAX Classic Ludwigshafen, Ihrem Immobilienmakler in Ludwigshafen, steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!

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