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Als Depositum wird die Kaution einer Wohnung bezeichnet, die vor dem Einzug an den Vermieter zu entrichten ist. Sie darf nicht mehr als drei Nettokaltmieten betragen und kann nicht nur in Form von Bargeld, sondern auch in Form einer Bürgschaft oder einer Versicherungspolice beim Vermieter hinterlegt werden.
Rechtlich gesehen gehört das Depositum dem Mieter. Wenn er aus der Wohnung auszieht, kann er es in unverminderter Form von dem Vermieter zurückfordern. Wurde die Kaution in bar gezahlt und zinsgünstig angelegt, hat der Mieter eventuell Anspruch auf die Auszahlung der Zinsen. Nähere Einzelheiten können im Mietvertrag geregelt werden. Solange das Mietverhältnis besteht, verbleibt die Kaution in jedem Falle beim Vermieter.
Jeder Mieter ist verpflichtet, eine Kaution in vereinbarter Höhe zu leisten. Tut er dies nicht oder nur eingeschränkt, stellt dies einen eindeutigen Vertrauensbruch dar, der den Vermieter zur ordentlichen Kündigung berechtigt. Unter Umständen kann das Mietverhältnis sogar fristlos gekündigt werden. In diesem Zusammenhang muss betont werden, dass es dem Mieter nicht gestattet ist, die gesamte Kaution oder einen Teil davon mit der laufenden Miete zu verrechnen. Mietschulden müssen schnellstmöglich ausgeglichen werden, ohne die Kaution heranzuziehen. Der Vermieter ist verpflichtet, die Kaution gesondert von seinem restlichen Vermögen anzulegen.
Nicht nur die Höhe, sondern auch die Form der Kautionszahlung kann zwischen dem Mieter und dem Vermieter individuell vereinbart werden. Für die Bürgschaft gibt es zahlreiche Möglichkeiten, wobei die Bankbürgschaft besonders erwähnt werden soll. Sie wird von der Hausbank oder einer anderen Bank, die der Mieter auswählt, gewährt und anschließend beim Vermieter hinterlegt.
Sollten Sie weitere Fragen oder Zweifel haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team des RE/MAX Classic Ludwigshafen, Ihrem Immobilienmakler in Ludwigshafen, steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!