Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich beim folgenden Artikel um keine Rechtsberatung oder verbindliche Aussage handelt. Sollten Sie konkrete Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Unter 0621 / 5 49 07 40 stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.
Der Besichtigungstermin ist oftmals der wichtigste Punkt beim Verkauf einer Wohnung oder eines Hauses. Er kann entscheidend bei der Frage sein, ob beide Vertragsparteien zueinander finden und wer letzten Endes den Zuschlag erhält. In diesem Zusammenhang muss ausdrücklich betont werden, dass niemand gezwungen ist, allzu persönliche Fragen zu beantworten. Dies gilt sowohl für den Käufer oder Mieter als auch für den Verkäufer oder Vermieter.
Der Besichtigungstermin und die Besichtigungszeit sollten mit Bedacht gewählt werden. Außerdem wäre es von entscheidender Bedeutung, die Immobilie optimal zu präsentieren, ohne eventuelle bauliche Mängel oder dringenden Sanierungsbedarf zu verschweigen. Die Frage, warum die Immobilie verkauft werden soll, muss hingegen nicht beantwortet werden. In diesem Zusammenhang ist auch der Kaufinteressent nicht zur Auskunft verpflichtet, warum er sich gerade für dieses Haus oder diese Wohnung und nicht nur eine andere Immobilie interessiert.
Der optimale Besichtigungszeitpunkt wäre der späte Vormittag oder der frühe Nachmittag. Sofern der Verkauf in die Sommermonate gelegt werden kann, sollte unbedingt davon Gebrauch gemacht werden. Dies gilt vor allem für ein Haus, das einen Garten besitzt. Im Winter kann mitunter sehr viel Fantasie nötig sein, sich ein vollständiges und realistisches Bild vom Gartenbereich zu machen.
In erster Linie wird es den Verkäufer oder den Vermieter einer Immobilie interessieren, ob der Interessent über die nötigen finanziellen Mittel verfügt, um die Miete zu zahlen oder den Kaufpreis zu finanzieren. Sollte es hier berechtigte Zweifel geben, wäre es dringend angeraten, sich nach einem anderen Miet- oder Kaufinteressenten umzusehen. Die Selbstauskunft kann verschiedene Fragen beinhalten, wobei allerdings Fragen nach persönlichen Vorlieben oder besonderen Hobbies tabu sind. Eine Schufa Selbstauskunft und ein Einkommensnachweis sollten in jedem Falle angefordert werden.
Sollten Sie weitere Fragen oder Zweifel haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team des RE/MAX Classic Ludwigshafen, Ihrem Immobilienmakler in Ludwigshafen, steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!