Drei Dinge die Sie beim Immobilienkaufvertrag beachten sollten

geschrieben am 17.01.2014 von Nils Hacke

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich beim folgenden Artikel um keine Rechtsberatung oder verbindliche Aussage handelt. Sollten Sie konkrete Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Unter 0621 / 5 49 07 40 stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Der Kaufvertrag einer Immobilie kommt nur zustande, wenn eine neutrale dritte Person anwesend ist. Hierbei handelt es sich um den Notar, der den Kaufvertrag beglaubigen und schauen muss, dass alles mit rechten Dingen zugeht. Aus diesem Grunde kann mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass ein Kaufvertrag, der nur von den beiden Vertragsparteien unterzeichnet oder gar im Internet abgeschlossen wurde, null und nichtig ist.



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Einsicht ins Grundbuch

Das Grundbuch ist ein wichtiges Dokument, in das jeder zukünftige Immobilienbesitzer Einsicht nehmen muss. Hier werden nicht nur eindeutige Aussagen über die Eigentumsverhältnisse, Hypotheken oder Grundschulden sondern auch über mögliche Wegerechte der Nachbarn oder andere Besonderheiten gemacht. Die Kenntnis dieser Regelungen ist sehr wichtig, damit es später kein böses Erwachen gibt. Ist irgendetwas unklar oder zweideutig, wäre es dringend angeraten, eine Klärung herbeizuführen, bevor der Kaufvertrag unterzeichnet wird. In diesem Zusammenhang spielt nicht zuletzt die Frage eine Rolle, ob die Stadt oder die Gemeinde ein Vorkaufsrecht an der Immobilie besitzt. Sollte dies zutreffen, kann ein Fachmann nähere Auskünfte geben, wie im konkreten Falle zu verfahren ist.

Abwicklungsmodalitäten

Mit der Entrichtung des Kaufpreises ist es nicht getan. Zusätzlich fallen die Kosten für den Notar an. Sie können unterschiedlich hoch sein, sollten sich aber im gesetzlichen Rahmen bewegen. Außerdem müssen weitere Formalitäten erledigt werden, bei denen ein kompetenter Fachmann mit Rat und Tat zur Seite stehen kann. Er sollte auch nach dem Kauf oder dem Verkauf der Immobilie ein wichtiger Ansprechpartner bleiben. Dies gilt für alle Fragen, die sich erst zu einem späteren Zeitpunkt ergeben, obwohl sie in einem direkten Zusammenhang mit dem Kauf- oder dem Verkauf stehen. Hierzu zählen gerade kleinere Mängel oder Schäden, die dem Käufer erst während der Nutzung, also nach dem Einzug und somit viele Wochen nach der Kaufabwicklung auffallen und oft zu nachträglichen Streitigkeiten führen.

Sollten Sie weitere Fragen oder Zweifel haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team des RE/MAX Classic Ludwigshafen, Ihrem Immobilienmakler in Ludwigshafen, steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!

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