Darf ein Mieter die letzte Miete mit der Kaution verrechnen?

geschrieben am 31.01.2014 von Nils Hacke

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Die Tatsache, dass fast jeder Mieter eine Kaution an seinen Vermieter zahlen muss, könnte zu der Annahme verleiten, dass es ihm problemlos gestattet ist, die letzte Miete vor dem Auszug mit der Kaution zu verrechnen. Dies ist aber keineswegs der Fall. Im Gegenteil. Der Mieter ist nicht nur angehalten, sondern gesetzlich verpflichtet, die Miete vollständig und pünktlich zu zahlen. Tut er dies nicht, kann der Vermieter die Kaution heranziehen. Dabei wäre allerdings zu beachten, dass dies nur vorübergehend und niemals dauerhaft geschehen kann. Der Mieter muss den fehlenden Kautionsbetrag umgehend auffüllen. Diese Vorgehensweise ist nicht nur während des Mietverhältnisses, sondern auch bindend, wenn die letzte Miete vor dem Auszug fällig wird.



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Form und Bedeutung der Kaution

In den allermeisten Fällen wird die Kaution bar beziehungsweise per Überweisung eingezahlt. Der Vermieter ist verpflichtet, das Geld getrennt von seinen anderen Vermögensgütern aufzubewahren und zinsbringend anzulegen. Wird das Mietverhältnis ordnungsgemäß beendet, hat der Mieter nicht nur Anspruch auf die Rückzahlung der Kaution, sondern auch auf die Auszahlung der Zinsen, welche die Kaution im Laufe des Mietverhältnisses erwirtschaftet hat. Immer häufiger ist es üblich, dass die Kaution in Form einer Bankbürgschaft oder einer Versicherung hinterlegt wird. Hierfür werden gesonderte Regelungen getroffen. Sinn und Zweck der Kaution ist es nicht, dass der Vermieter einen hohen Gewinn erwirtschaftet, sondern dass er sich eine angemessene Rücklage für Notfälle aufbauen kann. Dies schließt größere Reparaturen oder Renovierungen an der Wohnung ebenso ein wie die Nichtzahlung der Miete oder der Betriebskosten.

Rückzahlung der Kaution

Viele Mieter glauben irrtümlicherweise, dass sie sofort nach der Beendigung des Mietverhältnisses über die Kaution verfügen können. In der Regel vergehen allerdings Wochen oder Monate, bis das Geld tatsächlich ausgezahlt werden kann. Der Vermieter muss erst sicher gehen, dass er das Geld nicht benötigt, um größere Instandsetzungsarbeiten an der Wohnung durchzuführen. Erst wenn alle diesbezüglichen Fragen geklärt sind, kann die Kaution zurückgezahlt werden.

Sollten Sie weitere Fragen oder Zweifel haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team des RE/MAX Classic Ludwigshafen, Ihrem Immobilienmakler in Ludwigshafen, steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!

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