Bereiten Sie sich gut auf Fragen beim Beischtigungstermin vor

geschrieben am 07.02.2014 von Nils Hacke

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich beim folgenden Artikel um keine Rechtsberatung oder verbindliche Aussage handelt. Sollten Sie konkrete Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Unter 0621 / 5 49 07 40 stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Der Besichtigungstermin ist der wichtigste Termin bei einem Immobilienverkauf. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Immobilienmakler bei dem Termin zugegen ist oder nicht. Die Personen, die zu einem Besichtigungstermin eingeladen werden, sollten mit Bedacht ausgewählt werden. Unerfahrenen Personen, die das erste Mal eine Immobilie verkaufen, fällt diese Auswahl sehr schwer. Aus diesem Grunde sollten sie ernsthaft in Erwägung ziehen, einen Immobilienmakler mit dieser Aufgabe zu betrauen.



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Wann ist der optimale Zeitpunkt für eine Besichtigung?

Eine Besichtigung sollte weder in den frühen Morgen-, noch in den späten Abendstunden durchgeführt werden. Lässt sich dies in der Woche nicht vermeiden, wäre es überlegenswert, den Besichtigungstermin auf den Samstag oder den Sonntag zu legen. Dies gilt besonders für die dunkle Jahreszeit, da ansonsten die Immobilie und das Inventar nur bei künstlichem Licht präsentiert werden können. Dadurch kann ein falscher Eindruck entstehen. Sofern der Verkauf in die Sommermonate gelegt werden kann, wäre dies sehr vorteilhaft. Dies gilt in ganz besonderen Maße, wenn es sich um ein Haus mit Garten handelt. Die Kaufinteressenten sehen in der warmen Jahreszeit nicht nur die Räume, sondern können sich auch ein realistisches Bild vom Garten ihres zukünftigen Zuhauses machen.

Welche Fragen sind bei der Besichtigung zu erwarten?

Die Kaufinteressenten werden nicht nur Fragen zur Größe, sondern auch zum Alter, zur Bauart und zum Energieverbrauch sowie zu den Heizungsmöglichkeiten der Immobilie stellen. Auch werden Fragen zum sozialen Umfeld und der Infrastruktur aufkommen. All diese Fragen sollten wahrheitsgemäß beantwortet werden. Gibt es dringenden Sanierungsbedarf oder gröbere Mängel, darf keinesfalls die Unwahrheit gesagt oder irgendetwas verschwiegen werden. Andernfalls kann der Verkäufer später wegen arglistischer Täuschung angeklagt werden. Dabei gilt es, eine objektive Haltung einzunehmen. Während der Kindergarten nebenan für den einen Interessenten eine potentielle Unruhequelle darstellt, kann er für den nächsten genau das sein, was er für seine junge Familie sucht.

Persönliche Fragen beantworten, oder nicht?

Auch wenn der Grundsatz gilt, dass Offenheit herrschen sollte, ist niemand gezwungen, bei dem Besichtigungstermin allzu persönliche Fragen zu beantworten. Welche dies sind, liegt nicht zuletzt im Ermessensspielraum des Verkäufers.

Sollten Sie weitere Fragen oder Zweifel haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team des RE/MAX Classic Ludwigshafen, Ihrem Immobilienmakler in Ludwigshafen, steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!

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