Beachten Sie Zahlungsfälligkeiten beim Kaufvertrag

geschrieben am 14.02.2014 von Nils Hacke

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich beim folgenden Artikel um keine Rechtsberatung oder verbindliche Aussage handelt. Sollten Sie konkrete Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Unter 0621 / 5 49 07 40 stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Ein Immobilienkauf stellt kein alltägliches Geschäft dar. Aus diesem Grunde darf der Kaufvertrag nur nach sorgfältiger Vorbereitung und im Beisein eines Notars abgeschlossen werden. Dabei wäre es sehr wichtig, alle Formalitäten zu kennen, die im Zusammenhang mit dem Kauf erforderlich sind. Nicht zuletzt gehört dazu die Frage, wann der Kaufpreis fällig ist und welche Nebenkosten berücksichtigt werden müssen. Der Notar ist nicht nur für die ordnungsgemäße Abwicklung des Kaufvertrages verantwortlich, sondern bereitet alle Vertragsklauseln vor, die beim Verkauf von Bedeutung sind. Eine generelle Beratung hingegen können Sie sich von ihm nicht erwarten und sollten deshalb auf einen externen Berater zurückgreifen.



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Voraussetzungen für den Kauf

Wenn sich der Käufer und der Verkäufer einer Immobilie einig geworden sind, heißt dies noch lange nicht, dass der Kaufvertrag rechtsverbindlich zustande gekommen ist. Bis dies so weit ist, müssen zahlreiche Fragen geklärt werden, wozu nicht zuletzt die Art und der Umfang der Finanzierung gehört. Erst wenn die Bank des Käufers eine verbindliche Zusage macht, dass sie ihm einen Immobilienkredit gewährt, kann der Kaufvertrag abgeschlossen werden. Dabei ist zu beachten, dass der Kredit zu diesem Zeitpunkt nur zugesagt und keinesfalls ausgezahlt werden kann. Letzteres sollte unmittelbar nach der Unterzeichnung des Kaufvertrages geschehen. Nun steht am Datum der Zahlungsfälligkeit der Tilgung des Kaufpreises in der vorgesehenen Art und Weise nichts mehr im Wege.

Kaufpreis und zusätzliche Gebühren

Die Maklercourtage, die sowohl beim Verkauf als auch bei der Vermietung einer Immobilie fällig wird, darf nur berechnet werden, wenn es tatsächlich zu einem erfolgreichen Geschäftsabschluss kommt. Andernfalls geht der Immobilienmakler leer aus. Beim Verkauf einer Immobilie wird die Courtage anhand des Kaufpreises berechnet. Bei der Vermietung werden maximal zwei Kaltmieten fällig. Hier kann die Berechnung extra vorgenommen werden. Das Gleiche gilt für die Notarprovision, die ebenfalls nach dem erfolgreich getätigten Verkaufsabschluss fällig wird.

Auch die Bereitstellung dieser Mittel sollte beachtet und mit Blick auf die Zahlungsfälligkeit eingerechnet werden.

Sollten Sie weitere Fragen oder Zweifel haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team des RE/MAX Classic Ludwigshafen, Ihrem Immobilienmakler in Ludwigshafen, steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!

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