„Gekauft wie gesehen“? - Verkäufer haftet bei versteckten Mängeln
geschrieben am 07.04.2017 von Nils HackeDie Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht ARGE rät Immobilienverkäufern, bauliche Mängel offenzulegen, denn sich auf dem vertraglichen Haftungsausschluss „gekauft wie gesehen“ auszuruhen, kann den privaten Verkäufer einer gebrauchten Immobilie teuer zu stehen kommen. ... vollständig lesen »