Zwei Fehler, die Sie bei der Wahl des Käufers vermeiden sollten

geschrieben am 06.06.2014 von Volker Gruch

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich beim folgenden Artikel um keine Rechtsberatung oder verbindliche Aussage handelt. Sollten Sie konkrete Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Unter 0621 / 5 49 07 40 stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Vorsicht bei der Suche nach Käufern

Einen Käufer für Ihre Immobilie zu finden, ist ohne Ihren Immobilienmakler gar nicht einfach, da erfahrungsgemäβ finanziell besser situierte Kaufinteressenten es eigentlich vorziehen von einem seriösen Immobilienmakler betreut zu werden, da sie oft zeitlich zu ausgelastet sind, um sich selbst darum zu kümmern.
Sollten Sie aber trotzdem das Gl
ück gehabt haben und einen oder gar mehrere Interessenten gefunden haben, achten Sie bitte darauf, dass Sie ihnen einen reellen, objektiven und dem Markt angepassten Kaufpreis offerieren, der die vermeintlichen Käufer nicht abschreckt oder falsche Hoffnungen weckt.
Damit sind wir auch schon beim ersten Fehler gewesen, den Sie bitte nicht begehen sollten. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, lassen Sie Ihre Immobilie vorher von einem unabhängigen Sachverständigen prüfen. Er weist auf noch bestehende M
ängel hin, kann Reparaturkosten abschätzen und macht Ihnen einen objektiven Kaufpreisvorschlag. Aufgrund dieser Basis haben Sie ein reines Gewissen und die Käufer wissen es zu schätzen, ein faires Angebot zu bekommen.



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Seien Sie nicht zu vertrauensselig

Der zweite vermeidbare Fehler, der leider immer wieder auftaucht, ist das zu vertrauensselige Verhalten, wenn es um Darlegung der Finanzkraft der Käufer geht.
M
ündliche Zusagen sind zwar nett und verschönern die Aussichten auf einen baldigen Abschluss, aber wenn es dann zur Kaufvertragsunterzeichnung kommt und sich herausstellt, dass Ihr Käufer gar nicht die nötigen Mittel besitzt um Ihre Immobilie zu übernehmen, haben Sie erstmal die Notarskosten abzudecken und dürfen dann wieder von ganz vorne anfangen. Das heiβt also, alle Vereinbarungen schriftlich festhalten und die Solvenz Ihres Käufers gründlich kontrollieren, damit der Vertrag nicht wegen arglistiger oder fahrlässiger Täuschung nichtig wird.
All diese Aufgaben
übernimmt Ihr Immobilienmakler gern und sorgt für einen reibungslosen Ablauf mit zufriedenen Verkäufern und Käufern.

Sollten Sie weitere Fragen oder Zweifel haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team des RE/MAX Classic Ludwigshafen, Ihrem Immobilienmakler in Ludwigshafen, steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!

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