Wenn Geschwister erben, ist Vorsicht geboten

geschrieben am 14.11.2014 von Volker Gruch

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Wenn Immobilien ins Spiel kommen, hört die Geschwisterliebe oft auf

Es gibt Themen in Deutschland, die werden einfach nicht angesprochen oder ignoriert, bis – ja bis sie sich nicht mehr herauszögern lassen. Dazu gehören zum Beispiel das Thema Erben und die dazugehörigen Gespräche über das Verfassen von Testamenten. Dabei verursacht das Tabuisieren regelmäßig Streitigkeiten - insbesondere unter Geschwistern – die durchaus hätten vermieden werden können. Es geht hier nicht immer um kleinere Summen und wenn sogar Immobilien ins Spiel kommen, hört die Geschwisterliebe oft auf.
Vieles k
önnte familiengerecht und fair vereinbart werden, wenn nur entweder die Eltern oder deren Kinder offener damit umgehen würden. In vielen Fällen muss erst das Gericht entscheiden, wem wie viel zusteht und wem nicht.



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Verfassen Sie lieber ein Testament

Dabei steigt die Erbmasse Jahr um Jahr. In zehn Jahren werden wir immerhin mehr als zwei Billionen Euro geerbt haben. Genug Gründe also ein klares und verständliches Testament zu entwerfen. Es kann durchaus Streit vermeiden, Steuern sparen und Ihren sprichwörtlichen letzten Willen eindeutig zum Ausdruck bringen.

Wenn die Kinder das Haus erben

Ist im Testament geschrieben, dass die Kinder das Haus erben, bilden sie eine sogenannte Erbengemeinschaft. Darin sind alle absolut gleichberechtigt und Entscheidungen die das Haus betreffen, müssen einstimmig erfolgen. Für viele Geschwister eine harte Bewährungsprobe und wenn dann noch die angeheiratete Verwandtschaft im Rücken manipuliert, ist der Streit schon vorprogrammiert. Meist enden solche Streitigkeiten wiedermal vor Gericht und die Kosten fressen dann langsam die Erbmasse fast auf.
Ist durch die Eltern nicht festgelegt worden, dass ein Geschwisterteil das Haus
übernehmen soll, kann man es auch zum Verkauf anbieten und den Erlös unter allen Geschwistern gleichmäßig aufteilen. Voraussetzung dafür ist eigentlich nur die neutrale Ermittlung des Verkehrswertes durch einen Gutachter und hoffentlich das Einverständnis aller Beteiligten.

Sollten Sie weitere Fragen oder Zweifel haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team des RE/MAX Classic Ludwigshafen, Ihrem Immobilienmakler in Ludwigshafen, steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!

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