Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich beim folgenden Artikel um keine Rechtsberatung oder verbindliche Aussage handelt. Sollten Sie konkrete Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Unter 0621 / 5 49 07 40 stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.
Es gibt Themen
in Deutschland, die werden einfach nicht angesprochen oder ignoriert, bis – ja
bis sie sich nicht mehr herauszögern lassen. Dazu gehören
zum Beispiel das Thema Erben und die dazugehörigen Gespräche über das Verfassen von Testamenten. Dabei
verursacht das Tabuisieren regelmäßig Streitigkeiten - insbesondere unter Geschwistern – die durchaus hätten vermieden werden können. Es geht hier nicht immer um kleinere
Summen und wenn sogar Immobilien ins Spiel kommen, hört die Geschwisterliebe oft auf.
Vieles könnte familiengerecht und fair vereinbart
werden, wenn nur entweder die Eltern oder deren Kinder offener damit umgehen würden. In vielen Fällen muss erst das Gericht entscheiden,
wem wie viel zusteht und wem nicht.
Dabei steigt die Erbmasse Jahr um Jahr. In zehn Jahren werden wir immerhin mehr als zwei Billionen Euro geerbt haben. Genug Gründe also ein klares und verständliches Testament zu entwerfen. Es kann durchaus Streit vermeiden, Steuern sparen und Ihren sprichwörtlichen letzten Willen eindeutig zum Ausdruck bringen.
Ist im Testament
geschrieben, dass die Kinder das Haus erben, bilden sie eine sogenannte
Erbengemeinschaft. Darin sind alle absolut gleichberechtigt und Entscheidungen
die das Haus betreffen, müssen
einstimmig erfolgen. Für
viele Geschwister eine harte Bewährungsprobe und wenn dann noch die angeheiratete Verwandtschaft im Rücken manipuliert, ist der Streit schon
vorprogrammiert. Meist enden solche Streitigkeiten wiedermal vor Gericht und
die Kosten fressen dann langsam die Erbmasse fast auf.
Ist durch die
Eltern nicht festgelegt worden, dass ein Geschwisterteil das Haus übernehmen soll, kann man es auch zum
Verkauf anbieten und den Erlös unter allen Geschwistern gleichmäßig aufteilen. Voraussetzung dafür ist eigentlich nur die neutrale Ermittlung des Verkehrswertes durch einen
Gutachter und hoffentlich das Einverständnis aller Beteiligten.
Sollten Sie weitere Fragen oder Zweifel haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team des RE/MAX Classic Ludwigshafen, Ihrem Immobilienmakler in Ludwigshafen, steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!