Welche Punkte die Selbstauskunft eines Mieters oder Käufers beinhalten sollte

geschrieben am 04.07.2014 von Volker Gruch

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich beim folgenden Artikel um keine Rechtsberatung oder verbindliche Aussage handelt. Sollten Sie konkrete Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Unter 0621 / 5 49 07 40 stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Persönliche und finanzielle Details

Die Selbstauskunft beinhaltet natürlich in erster Linie Fragen zu Ihrer Person und zu Ihrer finanziellen Situation. Sie werden also nach Ihrem Namen, Ihrer noch gültigen Anschrift und Ihrem Alter gefragt. Desweiteren ist der Vermieter natürlich daran interessiert, wer und wie viele Personen einziehen wollen. Auch die Frage, wo und wie lange Sie vorher gewohnt haben, wird gestellt werden, denn jeder Eigentümer wird versuchen, sich möglichst vor Mietnomaden zu schützen.



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Weitere Fragen

Die weiteren Fragen werden sich auf das Einkommen aller Nutzer der Wohnung beziehen. Vielleicht können Sie schon aktuelle Gehaltsbescheinigungen vorlegen um diesen Vorgang etwas zu beschleunigen. All diese Fragen sollten absolut wahrheitsgemäβ beantwortet werden, da sie ansonsten zur Kündigung des Mietverhältnisses führen könnten, wenn Sie nicht ehrlich waren.
Nat
ürlich werden Sie auch nach einer Bonitätsprüfung, also einer SCHUFA-Eigenauskunft, gefragt werden, die dem Vermieter zeigt, dass Sie finanziell in der Lage sind, den monatlichen Mietzins aufzubringen.
Eine Art positives F
ührungszeugnis können Sie natürlich vorlegen, wenn Ihr Noch-Vermieter so nett ist und Ihnen eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ausstellt. Wie gesagt, diese Bescheinigung ist absolut freiwillig und kann nicht gefordert werden.

Der goldene Mittelweg

Es liegt also an Ihnen, ob und wieviel Sie von sich preisgeben wollen, um in die neue Wohnung einziehen zu können. Anderseits sollten Sie sich auch einmal in die Lage des Vermieters versetzten, der Ihnen immerhin sein Eigentum zur Nutzung anbietet und deshalb nach Sicherheiten fragt. Wie auch sonst im Leben gilt es auch hier, den goldenen Mittelweg zu finden.
Geben Sie dem Vermieter was er braucht, und der Vermieter gibt Ihnen was Sie wollen.
Selbstverst
ändlich können Sie natürlich auch Ihren Immobilienmakler mit diesen Aufgaben betrauen und sich von ihm beraten lassen.

Sollten Sie weitere Fragen oder Zweifel haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team des RE/MAX Classic Ludwigshafen, Ihrem Immobilienmakler in Ludwigshafen, steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!

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