Welche Inhalte müssen im Energieausweis dargestellt werden?

geschrieben am 08.08.2014 von Volker Gruch

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich beim folgenden Artikel um keine Rechtsberatung oder verbindliche Aussage handelt. Sollten Sie konkrete Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Unter 0621 / 5 49 07 40 stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Ein Energieausweis besteht aus...

Ein Energieausweis besteht üblicherweise aus sieben Seiten und sollte folgende Angaben enthalten.

  • die Gültigkeit des Ausweises
  • die Adresse des Gebäudes
  • das Baujahr des Gebäudes
  • die Art des Ausweises (bedarfsbasiert oder verbrauchsbasiert)
  • den Hauptenergieträger für die Heizung (Öl, Gas, o. ä.)
  • die Energieeffizienzklasse (von A+ bis H, also von grün bis rot)
  • den Endenergiekennwert in kW/h pro Quadratmeter

Die erste Seite enthält Angaben zum Haus, Ausstellungsort, Gültigkeit und Aussteller des Energieausweises.
Auf den zweiten und dritten Seiten erscheint der errechnete Energiebedarf in Stundenkilowatt pro Quadratmeter. Unter anderem wird auch auf einer von rot nach grün gehenden Skala die Effizienz des Gebäudes darstellt.
Auf der vierten Seite erklärt man Ihnen alle Begriffe, die auf den vorderen Seiten benutzt wurden, wie zum Beispiel die energetische Qualität der Gebäudehülle, den Energieverbrauchskennwert oder den Primärenergiebedarf.
Die f
ünften bis siebten Seiten enthalten Angaben und Vorschläge über mögliche Sanierungsmaßnahmen für das Gebäude.



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Wer benötigt einen Energieausweis und wer nicht

Klare Antwort: Eigentlich jeder, aber nicht jeder ist verpflichtet einen Energieausweis für seine Immobilie  vorzulegen.
Ben
ötigt wird er, wenn eine Immobilie neu gebaut, verkauft, verpachtet, vermietet oder geleast wird. Er muss dann allerdings den Interessenten unaufgefordert vorgelegt und spätestens bei einem Vertragsabschluss endgültig ausgehändigt werden.
Empfehlenswert ist er eigentlich f
ür jeden Haus- und Wohnungseigentümer, da durch die Analyse Schwachstellen des Gebäudes aufgedeckt werden und nach deren Behebung sowohl der Energieverbrauch als auch Kosten gesenkt werden können.
Ausgenommen von der Pflicht sind:

  • Haus- und Wohnungsinhaber, die weder verkaufen noch vermieten wollen und selbst in ihrem Objekt wohnen
  • unter Denkmalschutz stehende Gebäude, aber nur mit offizieller Bestätigung des Denkmalschutzes
  • sowie kleinere Gebäude oder Gewächshäuser.

Alles Weitere erklärt Ihnen gern Ihr Immobilienmakler.

Sollten Sie weitere Fragen oder Zweifel haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team des RE/MAX Classic Ludwigshafen, Ihrem Immobilienmakler in Ludwigshafen, steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!

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