Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich beim folgenden Artikel um keine Rechtsberatung oder verbindliche Aussage handelt. Sollten Sie konkrete Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Unter 0621 / 5 49 07 40 stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.
Ein Energieausweis besteht üblicherweise aus sieben Seiten und sollte folgende Angaben enthalten.
Die erste Seite
enthält Angaben zum Haus, Ausstellungsort, Gültigkeit und Aussteller des
Energieausweises.
Auf den
zweiten und dritten Seiten erscheint der errechnete Energiebedarf in
Stundenkilowatt pro Quadratmeter. Unter anderem wird auch auf einer von rot
nach grün gehenden Skala die Effizienz des Gebäudes darstellt.
Auf der
vierten Seite erklärt man Ihnen alle Begriffe, die auf den vorderen Seiten
benutzt wurden, wie zum Beispiel die energetische Qualität der Gebäudehülle, den
Energieverbrauchskennwert oder den Primärenergiebedarf.
Die fünften bis siebten Seiten enthalten Angaben und
Vorschläge über mögliche
Sanierungsmaßnahmen für das Gebäude.
Klare Antwort:
Eigentlich jeder, aber nicht jeder ist verpflichtet einen Energieausweis für seine Immobilie
vorzulegen.
Benötigt wird er, wenn eine Immobilie neu gebaut,
verkauft, verpachtet, vermietet oder geleast wird. Er muss dann allerdings den
Interessenten unaufgefordert vorgelegt und spätestens bei einem Vertragsabschluss
endgültig ausgehändigt werden.
Empfehlenswert
ist er eigentlich für jeden Haus- und
Wohnungseigentümer, da durch die
Analyse Schwachstellen des Gebäudes aufgedeckt werden
und nach deren Behebung sowohl der Energieverbrauch als auch Kosten gesenkt
werden können.
Ausgenommen
von der Pflicht sind:
Alles Weitere erklärt Ihnen gern Ihr Immobilienmakler.
Sollten Sie weitere Fragen oder Zweifel haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team des RE/MAX Classic Ludwigshafen, Ihrem Immobilienmakler in Ludwigshafen, steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!