Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich beim folgenden Artikel um keine Rechtsberatung oder verbindliche Aussage handelt. Sollten Sie konkrete Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Unter 0621 / 5 49 07 40 stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.
Für viele Wohnungssuchende war sie immer
etwas abschreckend und manchmal auch unverständlich, da der Kosten- Nutzen-Faktor wohl
nicht immer klar erkennbar war: die Maklercourtage.
Ab nächstem Jahr ist damit Schluss, denn in den ersten sechs Monaten des
neuen Jahres wird das - Mietrechtsnovellierungsgesetz (MietNovG) zur Dämpfung
des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des
Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung – wahrscheinlich verabschiedet.
Kurz gesagt: „Wer bestellt, bezahlt auch!“ In den allermeisten Fällen wird dadurch der Vermieter mit der
Maklercourtage belastet, anstatt wie vorher der Mieter.
Dies wird in
manchen Fällen sogar eine Schwemme
verursachen, da durch den Wegfall der Provision viele Wohnungsangebote jetzt
lukrativer für
Suchende werden. Sehr zum Nachteil der Vermieter, die ja dann neben den
Mehrkosten auch noch mit mehr Wohnungssuchenden zu tun haben werden.
Hier kommt
dann wieder der Immobilienmakler ins Spiel, der auf diese Art von Arbeit
spezialisiert ist und zur wahren Entlastung werden kann. Vermieter brauchen und
dürfen übrigens die Maklerkosten weder direkt noch
indirekt an die Mieter abschieben, da dies gesetzlich verboten wird und sie außerdem als Werbungskosten steuerlich
absetzbar sind. Immobilienkäufe und –verkäufe bleiben vom Bestellerprinzip weiterhin
unberührt.
Ein weiterer
Teil des neuen Gesetzes betrifft die „Dämpfung des Mietanstiegs auf
angespannten Wohnungsmärkten“, gemeint ist damit die „Mietpreisbremse“. Die
betroffenen Gebiete müssen noch von den einzelnen Bundesländern festgelegt werden, in denen dann bei
Neuvermietung nur noch eine ortsübliche Vergleichsmiete plus zehn Prozent
aufgerufen werden darf. Davon ausgeschlossen sind Neubauten.
Alles spricht
also für eine mieterfreundliche
Regelung. Hoffen wir, dass auch alle Vorgaben erfolgreich umgesetzt werden.
Sollten Sie
weitere Fragen oder Zweifel haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser
Team des RE/MAX Classic Ludwigshafen, Ihrem Immobilienmakler in Ludwigshafen, steht
Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!