Was ist bei der Wohnungsbesichtigung erlaubt?

geschrieben am 10.10.2014 von Volker Gruch

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich beim folgenden Artikel um keine Rechtsberatung oder verbindliche Aussage handelt. Sollten Sie konkrete Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Unter 0621 / 5 49 07 40 stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Kurze Antwort: Ab jetzt alles, was der Mieter erlaubt!

Haben sich ein Wohnungseigentümer und ein Mieter auf einen Mietvertrag geeinigt und beide Parteien haben ihn unterschrieben, wechseln nicht nur die Schlüssel ihren Besitzer, sondern auch das Hausrecht. Ab jetzt ist der Vermieter nicht mehr berechtigt die Wohnung zu betreten, wenn der Mieter es nicht will. Sollte er es trotzdem versuchen, droht ihm eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch.



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Ein Besichtigungstermin muss vereinbart werden

Natürlich wird der Vermieter nicht erst um Ihre Genehmigung bitten, wenn Wasser unter Ihrer Wohnungstür herausläuft und Sie nicht zu Hause sind, denn wenn Gefahr besteht, hat er das Recht sofort einzugreifen.
So weit wollen wir aber gar nicht denken, denn im Normalfall hat der Vermieter einen triftigen Grund und wird seinem Mieter mindestens 24 Stunden vorher einen Besichtigungstermin vorschlagen. Wahrscheinlich wird er sogar mehr als drei Tage vorher schriftlich anfragen, denn 24 Stunden sind in der Regel nicht immer ausreichend. Der Mieter kann diesem dann zustimmen. Passt ihm dieser Termin allerdings nicht, schl
ägt er zwei oder drei Alternativtermine vor.

Sie müssen keine Massenbesichtigungen dulden

In den meisten Fällen wird um eine Besichtigung gebeten, wenn sich für eine gekündigte Wohnung eventuelle Nachmieter angemeldet haben, um sie sich anzuschauen.
Kleiner Tipp am Rande - lassen Sie immer nur so viele Leute in Ihre Wohnung, wie Sie
überschauen können. Niemand kann Sie zwingen, sogenannte Massenbesichtigungen zu dulden. Es ist immer noch „Ihre“ Wohnung. Auch was die Besichtigungszeiten angeht, haben Sie als Mieter absolutes Mitspracherecht, denn niemand kann von Ihnen verlangen, sehr früh morgens oder spät abends zur Verfügung zu stehen.
Im Endeffekt geht es darum, dass die Privatsph
äre des Mieters so wenig wie nötig gestört wird, und der Vermieter seine Interessen so einfach wie möglich durchsetzten kann.

Sollten Sie weitere Fragen oder Zweifel haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team des RE/MAX Classic Ludwigshafen, Ihrem Immobilienmakler in Ludwigshafen, steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!

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