Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich beim folgenden Artikel um keine Rechtsberatung oder verbindliche Aussage handelt. Sollten Sie konkrete Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Unter 0621 / 5 49 07 40 stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.
Haben sich ein
Wohnungseigentümer
und ein Mieter auf einen Mietvertrag geeinigt und beide Parteien haben ihn
unterschrieben, wechseln nicht nur die Schlüssel ihren Besitzer, sondern auch das
Hausrecht. Ab jetzt ist der Vermieter nicht mehr berechtigt die Wohnung zu
betreten, wenn der Mieter es nicht will. Sollte er es trotzdem versuchen, droht
ihm eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch.
Natürlich wird der Vermieter nicht erst um
Ihre Genehmigung bitten, wenn Wasser unter Ihrer Wohnungstür herausläuft und Sie nicht zu Hause sind, denn wenn
Gefahr besteht, hat er das Recht sofort einzugreifen.
So weit wollen
wir aber gar nicht denken, denn im Normalfall hat der Vermieter einen triftigen
Grund und wird seinem Mieter mindestens 24 Stunden vorher einen
Besichtigungstermin vorschlagen. Wahrscheinlich wird er sogar mehr als drei
Tage vorher schriftlich anfragen, denn 24 Stunden sind in der Regel nicht immer
ausreichend. Der Mieter kann diesem dann zustimmen. Passt ihm dieser Termin allerdings
nicht, schlägt er zwei oder drei
Alternativtermine vor.
In den meisten Fällen wird um eine Besichtigung gebeten,
wenn sich für eine gekündigte Wohnung eventuelle Nachmieter
angemeldet haben, um sie sich anzuschauen.
Kleiner Tipp am
Rande - lassen Sie immer nur so viele Leute in Ihre Wohnung, wie Sie überschauen können. Niemand kann Sie zwingen, sogenannte
Massenbesichtigungen zu dulden. Es ist immer noch „Ihre“ Wohnung. Auch was die
Besichtigungszeiten angeht, haben Sie als Mieter absolutes Mitspracherecht,
denn niemand kann von Ihnen verlangen, sehr früh morgens oder spät abends zur Verfügung zu stehen.
Im Endeffekt geht
es darum, dass die Privatsphäre des Mieters so wenig wie nötig gestört
wird, und der Vermieter seine Interessen so einfach wie möglich durchsetzten kann.
Sollten Sie weitere Fragen oder Zweifel haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team des RE/MAX Classic Ludwigshafen, Ihrem Immobilienmakler in Ludwigshafen, steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!