Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich beim folgenden Artikel um keine Rechtsberatung oder verbindliche Aussage handelt. Sollten Sie konkrete Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Unter 0621 / 5 49 07 40 stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.
Der Begriff
„Hausgeld“ ist rechtlich nicht weiter festgelegt und sollte bitte nicht mit dem
Begriff „Wohngeld“ verwechselt werden,
der ja eigentlich genau das Gegenteil beschreibt.
- Wohngeld erhalten finanziell schwächere Mieter als Zuschuss, um ihre Mietzahlungen tätigen zu können.
- Hausgeld bezahlen Wohnungseigentümer als Vorauszahlung auf die
Betriebskosten des Gemeinschaftseigentums.
Ein Wirtschaftsplan, der die aufzubringenden Instandhaltungs- und Wartungskosten abdecken soll und nach dem Verteilungsschlüssel des Miteigentumsanteils erstellt wurde, regelt die monatliche Höhe der Zahlungen.
Bei der Jahresabrechnung werden sowohl die Ausgaben überprüft, als auch festgestellt, ob das gezahlte Hausgeld der Eigentümer ausgereicht hat - oder nicht. Eventuelle Überschüsse werden dann zurückgezahlt und mögliche Fehlbeträge müssen leider nachgezahlt werden.
Bevor Sie sich
also entschließen eine
Eigentumswohnung zu erwerben, sollten Sie sich unbedingt über die Höhe des Wohngeldes erkundigen, denn je nach
Ausstattung der Anlage fallen teilweise horrende Betriebs- und Wartungskosten
an. Sie können sich ja sicher
vorstellen, dass ein älteres
Wohnhaus im Grünen
mit Fahrstuhl und einem Swimming Pool im Keller erheblich mehr Kosten
verbraucht und verursacht, als ein neueres Vier-Familienhaus ohne luxuriöse
Ausstattung mitten in der Stadt.
Die
Wirtschaftspläne der
letzten Jahre geben hier eindeutig Auskunft über die Veranlagung und welche Instandsetzungsarbeiten
schon durchgeführt
wurden und – noch wichtiger - welche
noch anstehen. Wurden nämlich
bei der Eigentümerversammlung recht niedrige Beiträge beschlossen und anschließend wird eine größere Reparatur fällig, muss eine Sonderumlage herhalten,
die alle Eigentümer
zusätzlich belastet.
Prinzipiell
gilt aber: je neuer das Objekt, desto geringer das Hausgeld.
Um sich einen groben Überblick über die unterschiedlichen Zahlen der Hausgeld- und Betriebskosten zu verschaffen, hat die "Schutzgemeinschaft für Wohnungs-Eigentümer und Mieter e.V.“ auf ihrer Webseite www.hausgeld-vergleich.de die Möglichkeit geschaffen, sich regionale Abrechnungszahlen anzufordern. Sie werden über die gewaltigen Unterschiede erstaunt sein!
Sollten Sie weitere Fragen oder Zweifel haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team des RE/MAX Classic Ludwigshafen, Ihrem Immobilienmakler in Ludwigshafen, steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!