Verkauf im Insolvenzverfahren - wie komme ich an die Protokolle der Eigentümerversammlung?

geschrieben am 06.03.2015 von Volker Gruch

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich beim folgenden Artikel um keine Rechtsberatung oder verbindliche Aussage handelt. Sollten Sie konkrete Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Unter 0621 / 5 49 07 40 stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Der Einblick in die Protokolle

Wie schon vorher mehrfach erwähnt, ist der Einblick in die Protokolle der Eigentümerversammlung der letzten Jahre äußerst wichtig bevor Sie sich zum Kauf einer Eigentumswohnung entscheiden. Einerseits sagen sie allerhand über die Arbeitsweise der hiesigen Hausverwaltung aus und lässt Sie anderseits auch hinter die Kulissen über das Miteinander der Miteigentümer gucken.
Wenn sie am Kauf einer Eigentumswohnung interessiert sind, die Teil eines Insolvenzverfahrens ist, sollten Sie sich im Klaren sein, dass es nicht ganz so einfach sein wird, Einblick in die Protokolle zu nehmen und sich auch die vorherigen Wirtschaftspl
äne sowie die Höhe der Rücklagen anzusehen.



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Sie benötigen eine Vollmacht

Haben Sie unerwartet persönlichen Kontakt zum Verkäufer, bitten Sie ihn eine Vollmacht auszustellen, mit der Sie dann beim Verwalter vorstellig werden können. Sollten Sie nicht so viel Glück haben, könnten Sie natürlich auch versuchen, Kontakt zu den Miteigentümern aufzunehmen. Sie würden in diesem Fall sogar mehrere Fliegen mit einer Klappe schlagen, da Sie so ganz nebenbei auch noch Interna über die Mitbewohner, die Hausverwaltung und vielleicht sogar über die anfallenden Kosten erfahren könnten. Auch in diesem Fall sollte Ihnen eine Vollmacht ausgestellt werden.

Alle Beteiligten haben ein berechtigtes Interesse

Da ja sowohl die Hausverwaltung als auch die Eigentümergemeinschaft ein berechtigtes Interesse daran haben, dass alle Wohnungen verkauft sind und damit das Hausgeld niedrig gehalten werden kann, könnte auch ein Verwalter einen der Miteigentümer dazu überreden, einem Kaufinteressenten eine Bewilligung auszustellen, damit dieser sich über die letztjährigen Protokolle und Wirtschaftspläne informieren kann. Nur nach Einsicht der Verwaltungsunterlagen wird dieser in der Lage sein, sein Kaufinteresse zu bestärken oder davon abzusehen.

Sollten Sie weitere Fragen oder Zweifel haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team des RE/MAX Classic Ludwigshafen, Ihrem Immobilienmakler in Ludwigshafen, steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!

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