Transparente Kostenaufstellungen? Fehlanzeige!

geschrieben am 01.09.2015 von Nils Hacke

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich beim folgenden Artikel um keine Rechtsberatung oder verbindliche Aussage handelt. 

Nicht immer sind es die Energiekonzerne, die die Kosten explodieren lassen. Und nicht immer ist eine schlechte Wärmedämmung der springende Punkt. Die Verbraucherzentrale Rheinland Pfalz nahm 600 Rechnungen aus zehn Jahren unter die Lupe und stellte fest: Rund die Hälfte waren fehlerhaft und beruhte auf falschen Kalkulationen. Und: Nur ein Drittel wurde beanstandet!



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Erst prüfen, dann zahlen!


Es ist lohnenswert, die Rechnungen und Unterlagen einmal genauer unter die Lupe zu nehmen. Gehen Sie ins Detail und inspizieren die Kostenaufstellung und ihre Zusammensetzung. Sollten Sie den Verdacht hegen, für den Nachbar mit zu zahlen, wenden Sie sich die Verbraucherzentrale Ihrer Umgebung oder den Mieterverein.

Förden Sie die Transparenz


Der Vermieter ist dazu verpflichtet, Ihnen auf Anfrage Einsicht in entsprechende Dokumente zu gewähren - zögern Sie also bei Unklarheiten nicht, aktiv zu werden. Rechtliche Grundlage hierfür ist die Heizkostenverordnung.

Fordern Sie ein Beschlussprotokoll an


Bei Eigentümern ist in der Regel die Eigentümerversammlung für das Absenden der Rechnung zuständig. Der Eigentümer kann diese nur durch Klage anfechten - und das nur innerhalb eines Monats nach Beschluss. Können Sie der Versammlung aus irgendwelchen Gründen nicht beiwohnen, fordern Sie schnellstmöglich ein Beschlussprotokoll an. So sind Sie bei etwaigen Beanstandungen abgesichert und können fristgemäß reagieren. „Viele Verwalter lassen sich nämlich Zeit“, so Wolf-Bodo Friers von der Eigentümer-Schutzgemeinschaft Haus & Grund.

Sollten Sie weitere Fragen oder Zweifel haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team des RE/MAX Classic Ludwigshafen, Ihrem Immobilienmakler in Ludwigshafen, steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!

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