Tiere in der Mietwohnung: das gilt es zu beachten

geschrieben am 13.02.2015 von Volker Gruch

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich beim folgenden Artikel um keine Rechtsberatung oder verbindliche Aussage handelt. Sollten Sie konkrete Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Unter 0621 / 5 49 07 40 stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Haustiere sind nicht gleich Haustiere!

Manchmal muss auch ein Vermieter zugeben, dass er sich geirrt hat, als er seinem Mieter erlaubte, diesen kleinen tapsigen Vierbeiner zu behalten, der sich inzwischen zum ausgewachsenen Kampfhund entwickelt hat und seitdem bestimmt, wer ins Haus darf und wer nicht.
Hier ist der Widerruf der Tierhaltungsgenehmigung durchaus nachvollziehbar, da dies für andere Hausbewohner total unzumutbar war und verständlicherweise zu erheblichen Störungen des Hausfriedens geführt hat. In diesem Fall wird selbst der Tierhalter zugegeben haben, dass eine Wohnung in einem Mietshaus nicht unbedingt die beste Umgebung für seinen Hund ist. Andere Hundebesitzer müssen erst vom Gericht „überzeugt“ werden, was zum einen mehr Kosten verursacht und zum anderen auch nur zwei Alternativen bereithält – entweder der Hund oder die Wohnung.



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Kleintiere gehören zum vertragsmäßigen Wohnungsgebrauch

Inzwischen wissen wir, dass nicht jede Tierhaltung vom Vermieter genehmigt werden muss. Ausgesprochene Kleintiere, wie Meerschweinchen, Schildkröten, Hamster, Zierfische und Vögel gehören zum vertragsmäßigen Wohnungsgebrauch und sind laut Bundesgerichtshof immer erlaubt.
Dazu gibt es natürlich auch wieder die eine oder andere Ausnahme, denn der Begriff „Kleintier“ ist recht relativ. Skorpione, Vogelspinnen und andere exotische Artgenossen sind zwar auch Kleintiere, allerdings sind sie giftig und oft auch angsteinflößend. Sie dürfen nur gehalten werden, wenn von ihnen keinerlei Gefahr ausgehen kann. Auch Ratten gehören zu jenen Tieren, die nicht unbedingt von jedem Nachbarn geliebt werden. Stellt sich also heraus, dass von ihnen - oder anderen - Gefährdungen ausgehen und sie Angst oder Ekel verursachen, kann der Vermieter die Haltung verbieten.

Suchen Sie Arbeit?

Kaum zu glauben, aber in jedem dritten Haushalt in Deutschland lebt ein tierischer Mitbewohner. Das bringt uns auf die astronomische Su-02-2015mme von rund 29 Millionen Haustieren.
Sollten Sie also einen neuen Job suchen – wie wär’s als Richter oder Anwalt in Sachen Tierhaltung in Mietwohnungen? Ausreichend Arbeit garantiert!

Sollten Sie weitere Fragen oder Zweifel haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team des RE/MAX Classic Ludwigshafen, Ihrem Immobilienmakler in Ludwigshafen, steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!

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