Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich beim folgenden Artikel um keine Rechtsberatung oder verbindliche Aussage handelt. Sollten Sie konkrete Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Unter 0621 / 5 49 07 40 stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.
Manchmal muss
auch ein Vermieter zugeben, dass er sich geirrt hat, als er seinem Mieter
erlaubte, diesen kleinen tapsigen Vierbeiner zu behalten, der sich inzwischen
zum ausgewachsenen Kampfhund entwickelt hat und seitdem bestimmt, wer ins Haus
darf und wer nicht.
Hier ist der
Widerruf der Tierhaltungsgenehmigung durchaus nachvollziehbar, da dies für
andere Hausbewohner total unzumutbar war und verständlicherweise zu erheblichen Störungen des
Hausfriedens geführt
hat. In diesem Fall wird selbst der Tierhalter zugegeben haben, dass eine
Wohnung in einem Mietshaus nicht unbedingt die beste Umgebung für seinen Hund ist. Andere Hundebesitzer müssen erst vom Gericht „überzeugt“ werden, was zum einen mehr
Kosten verursacht und zum anderen auch nur zwei Alternativen bereithält –
entweder der Hund oder die Wohnung.
Inzwischen
wissen wir, dass nicht jede Tierhaltung vom Vermieter genehmigt werden muss.
Ausgesprochene Kleintiere, wie Meerschweinchen, Schildkröten, Hamster,
Zierfische und Vögel
gehören zum vertragsmäßigen
Wohnungsgebrauch und sind laut Bundesgerichtshof immer erlaubt.
Dazu gibt es natürlich auch wieder die eine oder andere
Ausnahme, denn der Begriff „Kleintier“ ist recht relativ. Skorpione, Vogelspinnen
und andere exotische Artgenossen sind zwar auch Kleintiere, allerdings sind sie
giftig und oft auch angsteinflößend. Sie dürfen nur gehalten werden, wenn von ihnen
keinerlei Gefahr ausgehen kann. Auch Ratten gehören zu jenen Tieren, die nicht unbedingt
von jedem Nachbarn geliebt werden. Stellt sich also heraus, dass von ihnen - oder
anderen - Gefährdungen ausgehen und sie Angst oder Ekel verursachen, kann der
Vermieter die Haltung verbieten.
Kaum zu
glauben, aber in jedem dritten Haushalt in Deutschland lebt ein tierischer
Mitbewohner. Das bringt uns auf die astronomische Su-02-2015mme von rund 29 Millionen
Haustieren.
Sollten Sie
also einen neuen Job suchen – wie wär’s als Richter oder Anwalt in Sachen Tierhaltung in Mietwohnungen?
Ausreichend Arbeit garantiert!
Sollten Sie weitere Fragen oder Zweifel haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team des RE/MAX Classic Ludwigshafen, Ihrem Immobilienmakler in Ludwigshafen, steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!