Wie muss die Mietkaution angelegt und ausbezahlt werden?

geschrieben am 03.05.2013 von Nils Hacke

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich beim folgenden Artikel um keine Rechtsberatung oder verbindliche Aussage handelt. Sollten Sie konkrete Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Unter 0621 / 5 49 07 40 stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.


Die Kaution gilt als Sicherheit und kann beim Auszug mit etwaigen Schäden an der Wohnung verrechnet werden. Gibt es keine Mängel, geht der Kautionsbetrag nach Abnahme wieder an den Mieter zurück. Um diese Rückzahlung ordnungsgemäß gewährleisten zu können, gibt es einige Vorschriften, an die Sie sich als Vermieter halten müssen.

Die verschiedenen Kautionsformen


Es gibt grundsätzlich mehrere Möglichkeiten der Kautionszahlung. Die Barkaution besteht, wie der Name schon sagt, tatsächlich aus einer baren Aushändigung. Auch die Überweisung des Kautionsbetrages auf das Konto des Vermieters wird als Barkaution tituliert.
Daneben besteht für den Mieter noch die Möglichkeit, das Geld für die Kaution selbst auf einem Sparkonto anzulegen und dieses dem Vermieter zu verpfänden.
Als dritte Variante wird immer mehr die Bankbürgschaft in Anspruch genommen. Dabei verpflichtet sich die Bank den eventuell entstehenden Forderungen des Vermieters nachzukommen. Der Mieter muss dabei den Kautionsbetrag nicht vorstrecken, die Sicherheit ist dennoch gewährleistet.




Die richtige Anlage der Barkaution


Auch wenn die Mietkaution dem Vermieter als Sicherheit dient, gehört sie rechtlich gesehen immer noch dem Mieter. Deshalb besteht im Falle einer Barkaution die Verpflichtung, diese Summe so anzulegen, dass sie dem Mieter auch jederzeit wieder zurückgezahlt werden kann. Die Kaution wird also getrennt vom restlichen Vermögen auf ein separates Konto einbezahlt. In der Praxis wird eine Anlageform gewählt, die einer Spareinlage mit dreimonatiger Kündigungsfrist entspricht. Theoretisch kann mit dem Mieter zwar auch eine andere Form der Verzinsung, zum Beispiel festverzinsliche Wertpapiere, vereinbart werden. Üblich sind jedoch ein entsprechendes Kautionskonto beziehungsweise ein Sparbuch.

Die Rückzahlung der Kaution


Nach Beendigung eines Mietverhältnisses und nach ordentlicher Rückgabe der Wohnung muss die Kaution wieder an den Mieter zurückgegeben werden. Außerdem stehen dem Mieter die erwirtschafteten Zinserträge aus der Kautionssumme zu. Kommt es aufgrund der gewählten Anlageform als Wertpapier oder Aktie zu Wertsteigerungen, gehen diese ebenso zugunsten des Mieters. Wurde als Kautionssicherheit ein verpfändetes Sparkonto angelegt, fällt dieses wieder in vollem Umfang an den Mieter zurück. Ebenso müssen die originalen Papiere über eine Bankbürgschaft zurückgegeben werden. Die Rückzahlung erfolgt also immer entsprechend der gewählten Anlageform zusätzlich der gegebenenfalls entstandenen Zinserlösen oder Wertsteigerungen.


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