Kaution mit Inventar verrechnen - geht das?

geschrieben am 03.10.2014 von Volker Gruch

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich beim folgenden Artikel um keine Rechtsberatung oder verbindliche Aussage handelt. Sollten Sie konkrete Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Unter 0621 / 5 49 07 40 stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Manche Mietverhältnisse sind wie Ehen

Manche Mietverhältnisse sind wie Ehen; sie gehen eine Zeitlang gut und beide Partner sind zufrieden, bis…? Ja bis die ersten Streitigkeiten entstehen und aus denen dann mehr und mehr wird. Letztendlich trennt man sich und versucht sich möglichst weit aus dem Weg zu gehen. Manche Mieter nehmen die Trennung allerdings zu wörtlich, indem sie versuchen jeden weiteren Kontakt zum Vermieter zu vermeiden und ihre Kaution einfach „abzuwohnen“. Sie zahlen nach der Kündigung drei Monate überhaupt keine Miete mehr und verschwinden dann vollends.
Hier haben sie allerdings die Rechnung ohne den Wirt gemacht - in diesem Fall dem Vermieter - der bestimmt von seinem Recht Gebrauch machen wird und die letzten vollen drei Mieten einklagen wird.



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Kautionen sind nicht gesetzlich vorgeschrieben

Kautionen für Mietwohnungen sind nicht gesetzlich vorgeschrieben - nur die Höhe - aber bei Missbrauch stehen die Gerichte beiden Parteien zur Seite und haben durch unzählige Urteile für gewisse Richtlinien gesorgt. So bleibt einem Vermieter nach Beendigung eines Mietverhältnisses unter Umständen eine Frist von sechs Monaten bis er alle Nebenkosten abgerechnet hat, um die restliche Kaution auszuzahlen. Wollen Sie als Mieter beim Auszug Forderungen des Eigentümers mit der Kaution verrechnen, sind Sie absolut abhängig von seinem Einverständnis. Rein rechtlich besteht da wenig Handlungsbedarf.

Wenn der Vermieter mitspielt

Vielleicht sollten Sie vor dem Bezug Ihrer nächsten Mietwohnung einmal an eine Mietkautionsversicherung denken. Zurückkommend auf unsere Einleitung wäre das etwa einem „Ehevertrag“ gleichzustellen. Sie würden nur geringe monatliche Beiträge bezahlen, Ihre Versicherung würde eine Mietbürgschaft übernehmen und Ihr Vermieter wird wenn nötig direkt von der Versicherung entschädigt. Allerdings müssen - wie in einer guten Ehe - beide Parteien, also auch der Vermieter, damit einverstanden sein.
Das Geld, welches Sie dadurch beim Einzug
mehr zur Verfügung haben, da Sie ja nicht die Kaution stellen müssen, könnten Sie mit Ihrem „richtigen“ Partner in die neue Wohnung investieren.

Sollten Sie weitere Fragen oder Zweifel haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team des RE/MAX Classic Ludwigshafen, Ihrem Immobilienmakler in Ludwigshafen, steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!

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