Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich beim folgenden Artikel um keine Rechtsberatung oder verbindliche Aussage handelt. Sollten Sie konkrete Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Unter 0621 / 5 49 07 40 stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.
Manche
Mietverhältnisse sind wie Ehen;
sie gehen eine Zeitlang gut und beide Partner sind zufrieden, bis…? Ja bis die
ersten Streitigkeiten entstehen und aus denen dann mehr und mehr wird.
Letztendlich trennt man sich und versucht sich möglichst weit aus dem Weg zu gehen. Manche
Mieter nehmen die Trennung allerdings zu wörtlich, indem sie versuchen jeden weiteren
Kontakt zum Vermieter zu vermeiden und ihre Kaution einfach „abzuwohnen“. Sie zahlen
nach der Kündigung drei Monate überhaupt keine Miete mehr und verschwinden
dann vollends.
Hier haben sie
allerdings die Rechnung ohne den Wirt gemacht - in diesem Fall dem Vermieter -
der bestimmt von seinem Recht Gebrauch machen wird und die letzten vollen drei
Mieten einklagen wird.
Kautionen für Mietwohnungen sind nicht gesetzlich vorgeschrieben - nur die Höhe - aber bei Missbrauch stehen die Gerichte beiden Parteien zur Seite und haben durch unzählige Urteile für gewisse Richtlinien gesorgt. So bleibt einem Vermieter nach Beendigung eines Mietverhältnisses unter Umständen eine Frist von sechs Monaten bis er alle Nebenkosten abgerechnet hat, um die restliche Kaution auszuzahlen. Wollen Sie als Mieter beim Auszug Forderungen des Eigentümers mit der Kaution verrechnen, sind Sie absolut abhängig von seinem Einverständnis. Rein rechtlich besteht da wenig Handlungsbedarf.
Vielleicht
sollten Sie vor dem Bezug Ihrer nächsten Mietwohnung einmal an eine Mietkautionsversicherung denken. Zurückkommend auf unsere Einleitung wäre das etwa einem „Ehevertrag“
gleichzustellen. Sie würden
nur geringe monatliche Beiträge bezahlen, Ihre Versicherung würde eine Mietbürgschaft
übernehmen und Ihr
Vermieter wird wenn nötig
direkt von der Versicherung entschädigt. Allerdings müssen -
wie in einer guten Ehe - beide Parteien, also auch der Vermieter, damit einverstanden
sein.
Das Geld,
welches Sie dadurch beim Einzug mehr zur Verfügung haben, da Sie ja nicht die Kaution stellen müssen, könnten Sie mit Ihrem „richtigen“ Partner in
die neue Wohnung investieren.
Sollten Sie weitere Fragen oder Zweifel haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team des RE/MAX Classic Ludwigshafen, Ihrem Immobilienmakler in Ludwigshafen, steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!