Ist eine Selbstauskunft bei der Immobilienvermietung sinnvoll?

geschrieben am 13.12.2013 von Volker Gruch

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich beim folgenden Artikel um keine Rechtsberatung oder verbindliche Aussage handelt. Sollten Sie konkrete Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Unter 0621 / 5 49 07 40 stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Personen, die eine Immobilie vermieten möchten, steht meist eine große Zahl von Mietinteressenten gegenüber. Nicht alle diese Mietinteressenten sind seriös und in der Lage, die monatliche Miete einschließlich der Nebenkosten ordnungsgemäß und pünktlich zu zahlen. Um sich vor Mietnomaden oder säumigen Zahlern zu schützen, sind die meisten Vermieter dazu übergegangen, eine Selbstauskunft von ihren potentiellen Mietern zu verlangen. Nur wenn die Antworten positiv ausfallen und eindeutige Schlüsse auf die Solvenz der Mietinteressenten zulassen, können sie damit rechnen, den Zuschlag für die Wohnung zu erhalten.



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Schufaauskunft

Eine Schufaauskunft sagt nur wenig darüber aus, ob eine Person in der Lage oder gewillt ist, regelmäßig die Miete zu zahlen. Diese Erfahrung haben viele Vermieter, die einer Person mit positiven Schufaeinträgen vertraut haben, bereits gemacht. Andererseits kann eine Person, die geringfügige oder gravierende Negativeinträge besitzt, sehr daran interessiert sein, sich nichts zuschulden kommen zu lassen und genau auf die Mietzahlungen zu achten. Oftmals beziehen Personen mit negativen Schufaeinträgen Hartz IV oder eine andere staatliche Transferleistung. Dadurch ist die Mietzahlung gesichert, was solche Personen für die Vermieter attraktiv macht. Hier besteht unter Umständen eine größere Sicherheit als bei einem solventen Kunden, der durchaus einmal die Mietzahlung vergessen oder herauszögern kann.

Auskunft beim Vorvermieter

Deutlich sinnvoller als eine Schufaauskunft kann deshalb eine Auskunft beim vorherigen Vermieter sein. Er muss allerdings die Zustimmung für diese Vorgehensweise erteilen. Ist dies der Fall, kann der vorherige Mieter eine eindeutige Aussage treffen, ob der Mietinteressent pünktlich gezahlt hat oder ob Mietschulden bestehen. Sollte Letzteres zutreffen, wäre besondere Vorsicht geboten.

Private Fragen meist unzulässig

Die Zahlungsfähigkeit ist einer der wichtigsten Punkte bei einer Wohnungsvermietung. Viele Vermieter interessiert es allerdings, ob der Mieter in das Wohnumfeld passt oder ob er sich durch besondere Verhaltensweisen oder Hobbys auszeichnet, die das Zusammenleben mit den anderen Mietern erheblich erschweren können. Hier besteht immer ein Restrisiko, denn es ist dem Vermieter nicht gestattet, allzu persönliche Fragen, wie zum Beispiel nach dem Musikgeschmack oder nach der Häufigkeit von Besuchen, zu stellen.

Sollten Sie weitere Fragen oder Zweifel haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team des RE/MAX Classic Ludwigshafen, Ihrem Immobilienmakler in Ludwigshafen, steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!

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