Haustiere in Mietwohnungen – was es zu beachten gilt

geschrieben am 17.01.2018 von Nils Hacke

Die Haltung von Haustieren ist nicht generell in jeder Mietwohnung unproblematisch. Während dem Mieter in manchen Immobilien das Halten von Tieren gänzlich untersagt ist, kann in vielen Fällen ein Gespräch zwischen Mieter und Vermieter vor dem Einzug weiterhelfen.  

Deutsches Mietrecht überlässt Entscheidung weitestgehend Ihnen als Vermieter 


Dabei kann sich – zumindest begrenzt – auf das Deutsche Mietrecht berufen werden. Dieses beinhaltet zum Einen die grundsätzlich uneingeschränkte Erlaubnis von Kleintieren wie Meerschweinchen oder Fischen in einem Aquarium. Handelt es sich um größere Tiere, deren Haltung deutlich mehr Einflüsse auf das Leben in der Wohnung hätte, sieht das Deutsche Mietrecht eine Absprache zwischen Mieter und Vermieter vor. Zwar steht es dem Vermieter zu, sich für oder gegen den Einzug des Vierbeiners entscheiden, dieser Entscheidung muss jedoch auch eine schlüssige Begründung beigelegt werden. Eine genauere Angabe gibt es nicht, weshalb sowohl Mieter als auch Vermieter oft unsicher sind, wenn es um das Aufsetzen des Mietvertrages geht. 

Individuelle Gefahren und Vorteile je nach Tier


Hier ist es hilfreich, die Dimension des „Problems“ einzuschätzen – sprich die Lasten und Probleme, die durch das jeweilige Tier entstehen würden. Dies sollte auch bei Kleintieren berücksichtigt werden, denn die Problematik der Vorgabe des Deutschen Mietrechts liegt bereits in der generellen Kleintiererlaubnis. So kann unter Umständen aber auch eine Ratte, eine Maus oder ein Wellensittich erhebliche Schwierigkeiten wie Lärmstörung und Verschmutzung mit sich bringen - obwohl alle diese Tiere unter die Definition „Kleintier“ fallen. 

Besonders schwierig: die Haltung von Ratten oder Spinnen. Hier kann die Entscheidung stark vom Vermieter und dessen Toleranzbereich abhängen.

Gänzlich anders ist die Situation bei Tieren, auf die der potentielle Mieter angewiesen ist, etwa auf einen Blindenhund oder ein anderweitig therapie-integriertes Tier. Jedoch beziehen sich die in der Ausbildung eines solchen Tieres erworbenen Kompetenzen häufig auch auf dessen Folgsamkeit und ermöglichen eine meist problemlose Haltung. 


fehlerbroschuere-banner


Als besonders heikel werden von den meistern Vermietern exotische Tiere empfunden. Hier ist ein klärendes Gespräch vorab, in dem der Mieter alle nötigen Auskünfte über die Haltung und ausgehenden Gefahr des Tieres gibt, unabdingbar. Dies gilt für Schlangen ebenso wie für Spinnen, Leguane oder ähnlich exotische Mitbewohner. 

Vorherige Absprache beugt Konflikten vor 


Beschädigungen wie Kratzspuren an Böden und Möbeln, Flecken durch tierische Ausscheidungen, Ruhestörungen durch Bellen, Krächzen, Fiepen – das sind die häufigsten und meistens auch die bereits befürchteten Konsequenzen von Haustieren in der Immobilie. Ebenso muss beachtet werden, dass Nachbarn beziehungsweise Mitbewohner des Hauses sich durch die Tiere belästigt, beängstigt oder gar bedroht fühlen könnten. Hier ist vor allem eines ratsam: Kommunikation. 

Als Vermieter ist es für Sie durchaus empfehlenswert, im Rahmen der ersten Gespräche auf das Thema Haustier zu kommen, sollte der potentielle Mieter dieses nicht selbst bereit erwähnt haben. Der Wohnungsanwärter kann und sollte dem Vermieter Auskunft über die Problematik beziehungsweise Unbedenklichkeit der Tierhaltung geben – durch Beschreibungen, schriftlichen Auskünften des bisherigen Vermieters oder auch beispielsweise durch das Mitführen des Hundes am Besichtigungstermin. Dokumente wie ein Haftpflichtversicherungsnachweis oder ein Impfausweis des Tieres sind ebenso hilfreich. 

Da für aufkommende Schäden, Beschwerden und Konflikte in der Regel Sie als Vermieter verantwortlich sind, sind letztlich Sie es, die über das Zustandekommen eines Mietvertrags entscheiden. Können Sie sich von der artgerechten, keine negativen Konsequenzen versprechenden Haltung der Tiere überzeugen und haben ein ehrliches, offenes Vertrauensverhältnis zum Mietbewerber aufgebaut, steht einem Einzug der Zwei-, Vier- und Mehrbeiner in Ihre Immobilie nichts mehr im Weg.

Kommentare


- Es sind noch keine Kommentare vorhanden. -