Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich beim folgenden Artikel um keine Rechtsberatung oder verbindliche Aussage handelt. Sollten Sie konkrete Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Unter 0621 / 5 49 07 40 stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.
Viele können sich vielleicht noch an das
Gerichtsurteil aus München
erinnern, in dem einem Mieterpaar weiterhin erlaubt wird, das Garagendach als
Dachterrasse zu nutzen, welches ihnen der Vor-Vermieter vor 36 Jahren zugesagt
hatte.
Noch nicht einmal
die fehlende baurechtliche Genehmigung sei ein triftiger Grund gewesen dagegen
zu sprechen und bislang gab es auch keinerlei öffentlich-rechtliche Beanstandung
an der Nutzung des Garagendachs. Außerdem gäbe es auch keinen
konkreten Anhaltspunkt, dass mit einer solchen Beanstandung alsbald zu rechnen
sei.
Aus Erfahrung
können wir dazu bemerken,
dass nicht jeder so verständnisvolle
Richter vor sich hatte.
Sollten Sie vorhaben, Ihr Garagendach zur Dachterrasse umzufunktionieren, haben Sie sich allerhand vorgenommen. Vorausgesetzt Ihre Garage steht schon und erfüllt alle erforderlichen Bedingungen und Konditionen, stellt sich nun die Frage, ob es das Dach auch tun würde. Durch die „erweiterte Nutzung“ der Garage liegt nämlich eine Nutzungsänderung vor, die wohl genehmigungspflichtig wird. Um sicher zu gehen, sollten Sie sich vorher unbedingt mit Ihrer örtlichen Bauaufsichtsbehörde in Verbindung setzen. Sie entscheidet auch, ob und wie sich Ihre Terrasse ins Gesamtbild einfügt oder ob kein Einfügen in die nähere Umgebung vorliegt, weil Sie der Erste waren, der es probiert hat.
Wenn nachbarliche
Belangen betroffen sind, stehen Ihre Chance ebenfalls recht schlecht eine
Genehmigung zu erhalten, falls dadurch „ein Blick in nachbarliche
Räumlichkeiten ermöglicht würde, der so vorher nicht gegeben war und eine
Hinnahme dieser Einsichtsmöglichkeit den Nachbarn nicht zumutbar ist oder wenn
den Nachbarn dadurch der Lichteinfall auf ihr Grundstück in unzumutbarer Weise
erschwert würde“.
Leider sind
sich auch die Gerichte nicht eins und entschieden inzwischen total gegenteilig.
Höhere Instanzen haben bis
jetzt noch keine klärenden
Urteile gefällt.
Sollten Sie weitere Fragen oder Zweifel haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team des RE/MAX Classic Ludwigshafen, Ihrem Immobilienmakler in Ludwigshafen, steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!