Für was beim Gericht der Hammer fällt...

geschrieben am 23.06.2015 von Nils Hacke

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich beim folgenden Artikel um keine Rechtsberatung oder verbindliche Aussage handelt. 

Skurrile Urteile: Wo ein Richter nicht lachen darf!


Streitereien zwischen Mietern oder Nachbarn gehören fast schon zum Alltag. Denn jeder weiß es doch besser und eckt zuweilen mit seiner Art zu leben an. Kuriose Urteile aus dem Amtsgericht.

Erst einmal die Sprache lernen!


Satellitenschüsseln verschandeln nach Ansicht vieler Vermieter das Panorama und sind nicht gerade eine Augenweide. Ein Vermieter hat jedoch das Recht darauf, auch ausländische Programme zu empfangen. Vor allem, wenn die Inhalte der Ausübung von Religion dienen. Diese werden eben über den Kabelanschluss nicht übertragen. Ein zum Islam konvertierter Deutscher hatte vor Gericht keinen Erfolg: Weil er der arabischen Sprache nicht hinreichend mächtig war, durfte er seine Satellitenschüssel nicht behalten.



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Mindert Mutter Maria Miete?


Die Statue einer Madonna passte einem Mieter nicht in den Hausflur. Deswegen zog er einen Betrag von der Miete ab. Doch da die Gipsfigur „keinen Schock“ verursacht habe, müsse sie geduldet werden. Schließlich sei der Mieter ja protestantischer Christ und an die Mutter Gottes gewöhnt.

Auf die richtige Wortwahl kommt es an


Hätten sie Ihren Vermieter neulich gerne beschimpft, wussten aber nicht wie? In Köln zeigt Ihnen das Oberlandesgericht, wie es geht! „Wohnungshai mit Wolfscharakter“ beispielsweise ist keine Beleidigung. Sie müssen ihrer Aussage lediglich einige „treffende Beispiele“ hinzufügen. Den funkelnden Neuwagen des Vermieters als „Zuhälterwagen“ zu bezeichnen, kann so unter Umständen als angemessen gelten.

Bitte leise beim Geschäft


Ein Richter in Wuppertal musste beschwichtigend eingreifen. Der Grund: Ein Mieter beschwerte sich über das zu laute Urinieren seiner Nachbarn. Dieser solle gefälligst leise sein und - besser noch - im Sitzen sein Geschäft verrichten. Das verringere den Lärm des Plätscherns erheblich. Der Mann in der Robe fällte sein Urteil weise: Wie der Nachbar seinen Toilettengang bewerkstellige, sei nun mal nicht vorschreibbar.

Kaum zu glauben aber wahr!


Es gibt doch keinen besseren Wecker als der fröhliche, ländlich anmutende Kikeriki eines Hahnes am Morgen, oder? Im Oberlandesgericht Hamm wurde einem Hahn der kurzer Prozess gemacht: Er soll sich künftig an verordnete Zeiten halten und nicht schon um vier Uhr nachts loslegen. Es bleibt die Frage, ob gar ein Hahnenflüsterer engagiert wurde um dem Federvieh Manieren beizubringen.

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