Formulierungen und ihre Spielräume

geschrieben am 04.08.2015 von Nils Hacke

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich beim folgenden Artikel um keine Rechtsberatung oder verbindliche Aussage handelt. 

Nach einigen Jahren ist er fällig: Abgenutzter Wohnraum muss wieder verschönert und aufbereitet werden. Doch wer hierbei genau zuständig ist, ist vor allem ein Frage der Formulierung. Ein Vermieter muss eine gewisse Abnutzung des Wohnraumes durch den Mieter hinnehmen. Zieht dieser aus, genügt es die Wohnung „besenrein“ zu hinterlassen sofern sie „ordnungsgemäß“ hinterlassen wurde.

Aktuelle Gerichtsurteile bestätigen: viele Klauseln sind ungültig


Der in der Rechtsprechung anerkannte Fristenplan sieht für Bad, Küche und Duschen alle drei Jahre eine optische Ausbesserung vor. Für Schlaf- und Wohnräume sowie Toiletten reichen entsprechende Maßnahmen alle fünf und für sonstige Nebenräume alle sieben Jahre aus. 
Dabei dürfen Klauseln keine starren Vorgaben machen. Je präziser sie formuliert sind, desto unwirksamer sind sie. Starre Fristen machen alle weiteren Klauseln ungültig! Enthalten sie jedoch Zusätze wie „im Allgemeinen“ oder „in der Regel“ ist sie gültig.



fehlerbroschuere-banner


Flexibel in der Praxis


Im Klartext heißt das: Steht im Vertrag eine unwirksame Klausel, z.B. zur Endrenovierung muss der Mieter gar nicht renovieren, egal wie lange er schon in der Wohnung gelebt hat. Eine lockerere Frist ist für den Vermieter flexibler und in der Praxis, besser handhabbar. Zudem gestalten sich Schönheitsoperationen in der Wohnung so deutlich fairer.

Kein Handwerker vonnöten


Sind nur geringe Abnutzungserscheinungen der Fall, kann eine Frist verlängert werden. So kann es sein, dass ein Mieter auch einmal gar nicht renovieren muss. Nur das was er tatsächlich abgewohnt hat, muss repariert werden. Das kann er auch ohne Handwerker selbst in die Hand nehmen.

Sollten Sie weitere Fragen oder Zweifel haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team des RE/MAX Classic Ludwigshafen, Ihrem Immobilienmakler in Ludwigshafen, steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!

Kommentare


- Es sind noch keine Kommentare vorhanden. -