Feiern bis der Arzt (oder das Ordnungsamt) kommt

geschrieben am 29.03.2013 von Nils Hacke


Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich beim folgenden Artikel um keine Rechtsberatung oder verbindliche Aussage handelt. Sollten Sie konkrete Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Unter 0621 / 5 49 07 40 stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.


Die Feierlichkeiten in einem Haus oder einer Wohnung zählen zu den häufigsten Streitigkeiten unter Nachbarn, Mietern und Eigentümern des bewohnten Objekts. Seit Jahrzehnten herrscht Uneinigkeit darüber, wie viele Partys im Jahr erlaubt sind. Dabei gibt es empfehlenswerte Verhaltensregeln für alle Beteiligten.

Ist der Mietvertrag erst unterschrieben, haben Sie als Eigentümer die Erwartung, den richtigen Mieter für ein gutes Mietverhältnis gefunden zu haben. Leider bleibt es nicht immer dabei. Häufig kommt es zu Konflikten aufgrund einer Ruhestörung. Dabei haben Sie Ihren Mieter doch genau unter die Lupe genommen?! Fakt ist dennoch: man kann noch so viele Auskünfte einholen, letztlich sind es Auskünfte in beschränkten Maßen. Wie sich ein Mieter tatsächlich verhält, werden Sie erst dann erkennen, wenn er Ihr Mieter ist. 
Jeder Mieter hat das Recht, Besuch zu empfangen und in geselliger Runde seine Abende zu verbringen. Arten Partys in ein nächtliches Theater aus, so müssen Mieter mit den Konsequenzen leben. Wenn die Grillparty im Garten einen Geräuschpegel wie auf einem Nachbarschaftsfest erreicht oder die anfänglich in den geschlossenen Räumen begonnene Feier sich in den Hausflur oder gar in den Vorgarten verlagert, steht schnell das Ordnungsamt vor der Tür. 
Unsere Empfehlung: handeln Sie als Eigentümer in solchen Fällen mit der nötigen Gelassenheit. Denn offene, ehrliche Kommunikation kann Probleme aus der Welt schaffen.

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Das Regelwerk schafft Klarheit und Partyfrieden


Regeln Sie als Eigentümer durch eine zusätzliche Hausordnung das Verhalten der Mieter. Diese Zusatzhausordnung können Sie dem Mieter zum Mietvertrag beifügen oder im Hausflur anbringen, sodass diese Verhaltensregeln für alle Mieter ersichtlich sind. 
Ruhestörungen sind ab 22 Uhr, mit Beginn der Nachtruhe, grundsätzlich einzustellen. Musik ist ganztägig auf Zimmerlautstärke, sodass die Nachbarn dadurch nicht belästigt werden, zu halten. Weder der Flur noch der Vorgarten, Balkon oder die Terrasse dienen als Partyfläche oder Grillplatz. Geruchsbelästigungen durch den Grill sind zu vermeiden. In einer eng besiedelten Wohngegend ist ein Elektrogrill von Vorteil. 

Außerdem hilfreich: bitten Sie Ihren Mieter, eine Feier rechtzeitig bei den Nachbarn anzukündigen und kurzfristige Partys in einem ausgewogenen Rahmen einzuhalten. Das sorgt bereits im Vorfeld für ein entspanntes Miteinander.


Sollten Sie weitere Fragen oder Zweifel haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team des RE/MAX Classic Ludwigshafen, Ihrem Immobilienmakler in Ludwigshafen, steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!



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