Faire und transparte Betriebskostenabrechnung schafft Vertrauen

geschrieben am 05.05.2015 von Nils Hacke

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich beim folgenden Artikel um keine Rechtsberatung oder verbindliche Aussage handelt. Sollten Sie konkrete Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Unter 0621 / 5 49 07 40 stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.
 
Die Zahl der Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter steigen oft merklich an, wenn durch die Erhhöung der Energiekosten hohe Nachforderungen in der Betriebskostenabrechnung entstehen. Verantwortlich ist freilich nicht der Vermieter, er ist aber der Überbringer der "frohen Kunde". Daher stellen die Mieter oft die komplette Betriebkostenabrechnung in Frage.



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Rechnungskopien ein Muss


Sehr wichtig ist es, klare Verhältnisse zu schaffen. Dazu gehören Vollständigkeit und vor allem eine verständliche Abrechnung.  Nichts erzeugt mehr Vertrauen, als der Grundsatz alle angefallenen Kosten durch Kopien der Rechnungen eindeutig zu belegen.  Ein weiterer Pluspunkt für Sie als Vermieter schafft ein sogenannter Wirtschaftsplan, welcher der Betriebskostenabrechnung beigelegt wird. In ihm sind schon am Anfang des Jahres künftige Erhöhungen wie z.B. Müllabfuhr, Grundsteuer, Energiekosten etc. ersichtlich.

Transparenz als Maßstab


Viele Probleme ergeben sich oftmals durch die fehlende Transparenz der Abrechnungen, versäumte Fristen oder einfach aus Unkenntnis des Vermieters, welche Kosten auf den Mieter umgelegt werden können. Hier können Sie sich schnell und unkompliziert behelfen:

Umlagefähige Betriebskosten kennzeichnen


Wenn Sie umlagefähige Betriebskosten in der Verwalterabrechnung deutlich kennzeichnen, sollte das als Basis für eine faire Abrechnung mehr als genug sein.

Sollten Sie weitere Fragen oder Zweifel haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team von RE/MAX Classic Ludwigshafen, Ihrem Immobilienmakler in Ludwigshafen, steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!

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