Die Hausüberschreibung an die Kinder

geschrieben am 03.11.2015 von Nils Hacke

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich beim folgenden Artikel um keine Rechtsberatung oder verbindliche Aussage handelt.

Schenkung und Erbschaftssteuer

In Form einer Schenkung wird Wohnungseigentum oft schon zu Lebzeiten von Eltern überschrieben. Der Vorteil: Es fällt für Kinder oder Verwandte keinerlei Erbschaftssteuer an. Warum es sinnvoll ist, diese Überschreibung mit einem lebenslangen Wohnrecht zu verbinden, haben wir in Kürze hier für Sie aufgeführt.

Demografischer Wandel

Im Zuge des fortschreitenden Demografischen Wandels nimmt die Zahl der Überschreibungen wohl künftig noch zu. Wer alters- und pflegebedingt aus dem Eigenheim muss, verliert auch sein Wohnrecht. Denn das Wohnrecht ist an eine Person und eine Immobilie gebunden. Allein eine Weitervermietung ist nicht möglich. Wir empfehlen Ihnen deshalb vom Nießbrauchsrecht Gebrauch zu machen (§ 1130 BGB). Damit wird die Herrschaft über eine Sache aufgespalten, Der Eigentümer ist weiterhin „Besitzer“, der Mieter erhält das „Nutzungsrecht“ darüber. Ein weiter Vorteil ist, dass den Eigentümern bei Auszug die Mieteinnahmen zugutekommen.



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Rechte des Wohnberechtigten

Nach § 1093 BGB darf der lebenslang Berechtigte Pflegepersonal, Familienangehörige und Familie mit in den eigenen Wohnbereich des Hauses aufnehmen. Technische Anlagen (Heizung, Strom) dürfen mitgenutzt, die Nebenkosten allerdings selbst getragen werden. Auch Reparaturen sind vom Wohnberechtigten zu tragen.

Grundbuch statt Leihvertrag

Möglich ist die Übertragung eines lebenslangen Wohnrechts zwar auch via Leihvertrag. Leider ist die Rechtslage aber sehr unübersichtlich, da hier stark von individuellen Lösungen Gebrauch gemacht wird. Von Vorteil ist, das lebenslange Wohnrecht ins Grundbuch einzutragen. So muss auch ein neuer Besitzer das eingeräumte Recht akzeptieren.

Das Belasten von Häusern vermeiden

Ob Kinder das geschenkte Haus belasten dürfen ist am besten im Vorfeld zu überlegen. Denn bei finanzieller Notlage kann in schweren Fällen eine Zwangsversteigerung in Frage kommen. Damit das nicht passiert, wird ein Rückforderungsrecht vereinbart. So kann das Haus auf die Eltern rücküberschrieben werden. Ansonsten bliebe auch das Wohnrecht beim Haus und wäre mit dessen Verlust verwirkt.

Sollten Sie weitere Fragen oder Zweifel haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team des RE/MAX Classic Ludwigshafen, Ihrem Immobilienmakler in Ludwigshafen, steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!

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