Das Immobilienjahr 2020

geschrieben am 19.02.2020 von Nils Hacke

Das neue Jahr hat für Eigentümer, Mieter und Makler einige Neuerungen im Gepäck.  So werden die Immobilienkäufer bei der Maklerprovision  entlastet. Außerdem wird die Mietpreisbremse weiter verschärft. Und schließlich wird ein Schlupfloch bei der Grunderwerbsteuer gestopft. RE/MAX Germany hat eine kurze Zusammenfassung mit den wichtigsten, geplanten Änderungen im Immobilienjahr 2020 für Sie zusammengestellt.

Was ändert sich also für Mieter, Eigentümer und Vermieter im Immobilienjahr 2020?

Gesetzentwurf zum Bestellerprinzip.


Der Bundesrat will die Verteilung der Maklerkosten auf Käufer und Verkäufer verbindlich und bundesweit einheitlich regeln. Derzeit gibt es diesbezüglich starke regionale Unterschiede. Momentan ist die Maklerprovision noch innerhalb des legalen Rahmens beim Verkauf von Wohnungen oder Einfamilienhäusern frei verhandelbar. Ein Käufer in Berlin zahlt zum Beispiel maximal 7,14 Prozent Provision an den Makler. In München dagegen werden die Kosten üblicherweise zwischen Verkäufer und Käufer aufgeteilt.

Die geplante Gesetzesänderung soll den Käufer finanziell entlasten. Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) will erreichen, dass Käufer in Zukunft nicht mehr Provision bezahlen als Verkäufer – also maximal 50 Prozent. Das gilt auch, wenn der Käufer den Makler beauftragt hat. „Bestellen“ sowohl Verkäufer und Käufer den Makler, muss dieser eine gleichhohe Provision von beiden Seiten verlangen. Das neue Gesetz wird voraussichtlich im März 2020 verabschiedet und tritt bis Herbst in Kraft.
 

Verschärfte Mietpreisbremse.


Die Mieten  steigen in Deutschland voraussichtlich auch im Immobilienjahr 2020 weiter an. Nach wie vor übersteigt die  Nachfrage das Angebot an Wohnraum. Um Wohnen in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt (derzeit 336 Kommunen) weiterhin bezahlbar zu machen, wurde 2015 die Mietpreisbremse eingeführt. Diese sollte eigentlich Ende dieses Jahres auslaufen. Nun will die Regierung sie jedoch bis 2025 verlängern. Dabei sollen einige Schrauben weiter anziehen.

Bei einer Neuvermietung darf der Vermieter die Miete auch in den kommenden fünf Jahren um maximal zehn Prozent erhöhen. Maßstab ist die ortsübliche Vergleichsmiete. Diese wird durch eine Verlängerung des Betrachtungszeitraums von vier auf sechs Jahre weiter abgesenkt.

Neu ist, dass der Mieter die zu viel gezahlte Miete auch rückwirkend einfordern kann: Verstößt der Vermieter gegen die Mietpreisbremse, kann der Mieter die zu viel gezahlte Miete noch bis zu zweieinhalb Jahre nach Abschluss des Mietvertrages zurückfordern. Dies gilt unabhängig davon, ob er zuvor eine Rüge ausgesprochen hat oder nicht.

Außerdem soll das Gesetz gegen Wuchermieten verschärft werden. Dabei sind Mieten gemeint, die 20 Prozent oder mehr über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Bei objektiv knappem Wohnraumangebot ist der Mieter nicht länger in der Beweispflicht. Das Bußgeld für Vermieter soll durch die Reform auf bis zu 100.000 EUR erhöht werden.

Für die Bundeshauptstadt Berlin ist ein Mietendeckel geplant. Allerdings muss das Verfassungsgericht zunächst darüber entscheiden, ob dieses Instrument zulässig ist.

Das Wohngeld steigt.


Zu Jahresbeginn trat die neue Wohngeldreform in Kraft. Sie soll vor allem Rentner und Familien mit niedrigem Einkommen entlasten. So erhält zum Beispiel ein Zwei-Personen-Haushalt im Schnitt 190 statt 145 EUR Wohngeld im Monat. Das sind etwa 30 Prozent mehr als im Vorjahr. Rund 660.000 Haushalte profitieren von der Wohngeldreform 2020. 

Baukindergeld läuft im Immobilienjahr 2020 aus.


Familien mit Kindern haben nur noch bis Ende 2020 Zeit, einen Antrag auf Baukindergeld zu stellen. Der staatliche Zuschuss beträgt 1.200 EUR pro Kind im Jahr. Er kann über zehn Jahre gezahlt werden. Bislang plant die Bundesregierung keine Verlängerung.

Keine Share Deals mehr.


Durch den legalen Trick der Share Deals können Unternehmen die Grunderwerbssteuer umgehen. D. h. sie erwerben nicht die Immobilie selbst, sondern 94,9 Prozent Anteile an der Firma, der das Objekt gehört. Nach einer Haltefrist von fünf Jahren kauft der Investor die übrigen knapp fünf Prozent an der Firma und damit die vollständige Immobilie. Er zahlt dabei keine Grunderwerbssteuer. Dieses Schlupfloch will Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) bis zum Sommer stopfen.

Reform des Wohnungseigentumsgesetzes.


Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) will im Immobilienjahr 2020 das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) reformieren. Dieses regelt die Rechte und Pflichten einer Eigentümergemeinschaft. Damit Wohneigentum attraktiv bleibt, sollen Wohneigentumsanlagen leichter und schneller saniert werden können. Im Zentrum stehen dabei für Lambrecht die Förderung von Elektromobilität. Damit sind das Einrichten von Ladesteckdosen für Elektroautos und das barrierefreie Wohnen gemeint. Die Reform soll spätestens 2021 abgeschlossen sein. Dabei sollen auch die Befugnisse des Verwalters und dessen Eigenverantwortung gegenüber der Eigentümergemeinschaft gestärkt werden.

Quellen: bundestag.de, zeit.de, capital.de haufe.de, t-oniline.de, immobilienbesitzer-muenchen.de, kreditvergleich.net, homeday.de

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