Was gehört überhaupt zur Wohnfläche?
Laut Wohnflächenverordnung zählen sämtliche in alle Richtungen hin abgeschlossenen Räume, also ebenso beispielsweise Wintergärten oder Hallenschwimmbäder, aber auch zur Wohnung gehörende Flächen im Freien wie Balkon, Terrasse oder Dachgarten, zur Wohnfläche.
Ausgeschlossen sind hingegen Räume, die zur allgemeinen Benutzung dienen. Also beispielsweise Dachboden, Heizkeller oder Waschküche. Aber auch das eigene Kellerabteil oder der eigene Garagenplatz sind tabu. Genauso wird ein Abstellraum, sofern er außerhalb der Wohnung liegt, nicht in die vertraglich festgelegte Wohnfläche eingerechnet.
Unser Tipp: lassen Sie die Wohnfläche durch einen Gutachter überprüfen
Wenn Sie sicher sein wollen, dass die Differenz zwischen der im Vertrag angegebenen Quadratmeterzahl und der eigenen Messung gegen 0 geht, sollten Sie einen unabhängigen Gutachter zu Rate ziehen. Denn gerade beim Immobilienkauf beziehungsweise Verkauf bedeutet jeder Quadratmeter bares GEld. Sollte es hart auf hart kommen, haben eigene Angaben vor Gericht keinen Bestand.
Um die Wohnfläche neutral zu ermitteln, benötigt der Gutachter je nach Größe und Architektur der Wohnung, die optimalerweise zum Zeitpunkt der Vermessung unverbaut ist, nur einige Stunden. Die dadurch entstehenden Kosten von mehreren hundert Euro sollte Ihnen die unumstößliche Gewissheit bezüglich der Größe Ihrer Wohnfläche in jedem Fall wert sein.