Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich beim folgenden Artikel um keine Rechtsberatung oder verbindliche Aussage handelt. Sollten Sie konkrete Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Unter 0621 / 5 49 07 40 stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.
Die Vergütung eines Immobilienmaklers, die ja sowieso nur
im Erfolgsfall fällig wird, kann zwischen
den beiden Parteien aufgeteilt werden oder sie wird nur vom Verkäufer übernommen. In diesem
Fall reden wir von einer Verkäufercourtage oder Innenprovision. Wenn also im
Maklervertrag festgehalten wird, dass der Immobilienverkäufer gleichzeitig als Auftraggeber des Maklers fungiert, entrichtet er auch
das Honorar direkt an ihn, allerdings natürlich erst nach
erfolgreicher Vermittlung. Da dadurch die Provision direkt in den Kaufpreis
einflieβt, zahlt sie der Käufer eigentlich
indirekt. Diese Vorgehensweise verringert aber die Erwerbsnebenkosten und
vereinfacht hoffentlich etwas die Finanzierung, da die Courtage ja nicht
ersichtlich wird.
Objekte lassen sich dadurch als ‘provisionsfrei‘ oder ‘ohne Courtage‘ anbieten, was sich als durchaus verkaufsfördernd und konkurrenzfähig herausgestellt hat. Die Preise der Immobilienangebote sind für interessierte Käufer durch die klare Kostenteilung viel übersichtlicher geworden und erleichtern ihnen so die Auswahl. Diese Vorgehensweise wird übrigens schon länger erfolgreich in Amerika, Groβbritannien und in den nordeuropäischen Ländern praktiziert.
Eine weitere
Vergütungsform bei der der Verkäufer mit zur Kasse gebeten wird, ist die
Mischprovision. Verkäufer oder Vermieter
teilen sich die Courtage mit dem Käufer oder Mieter. Da die
Maklerprovisionen in Deutschland faktisch überhaupt nicht einheitlich geregelt sind, ist auch hier das Aufteilungsverhältnis nicht immer 50:50 und kann in den einzelnen
Bundesländern „ortsüblich“ stark variieren. Prinzipiell muss aber der Verkäufer dem Makler einen Auftrag erteilen, damit der Makler seine Provision
einfordern kann.
Eine dritte
Form, die den Verkäufer geldlich betreffen
kann, ist die Zahlung eines Festpreises oder Flatrate, wo der Auftraggeber eine
nicht rückerstattbare Pauschale zahlt, die
allerdings auch bei Nichterfolg des Maklers fällig wird. Alles Weitere erklärt Ihnen gern Ihr
Immobilienmakler.
Sollten Sie weitere Fragen oder Zweifel haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team des RE/MAX Classic Ludwigshafen, Ihrem Immobilienmakler in Ludwigshafen, steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!