Für welche Leistungen bekommt ein Immobilienmakler Provision vom Verkäufer?

geschrieben am 01.08.2014 von Volker Gruch

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich beim folgenden Artikel um keine Rechtsberatung oder verbindliche Aussage handelt. Sollten Sie konkrete Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Unter 0621 / 5 49 07 40 stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Die Verkäufercourtage oder Innenprovision

Die Vergütung eines Immobilienmaklers, die ja sowieso nur im Erfolgsfall fällig wird, kann zwischen den beiden Parteien aufgeteilt werden oder sie wird nur vom Verkäufer übernommen. In diesem Fall reden wir von einer Verkäufercourtage oder Innenprovision. Wenn also im Maklervertrag festgehalten wird, dass der Immobilienverkäufer gleichzeitig als Auftraggeber des Maklers fungiert, entrichtet er auch das Honorar direkt an ihn, allerdings natürlich erst nach erfolgreicher Vermittlung. Da dadurch die Provision direkt in den Kaufpreis einflieβt, zahlt sie der Käufer eigentlich indirekt. Diese Vorgehensweise verringert aber die Erwerbsnebenkosten und vereinfacht hoffentlich etwas die Finanzierung, da die Courtage ja nicht ersichtlich wird.



fehlerbroschuere-banner



Objekte lassen sich dadurch als ‘provisionsfrei‘ oder ‘ohne Courtage‘ anbieten, was sich als durchaus verkaufsfördernd und konkurrenzfähig herausgestellt hat. Die Preise der Immobilienangebote sind für interessierte Käufer durch die klare Kostenteilung viel übersichtlicher geworden und erleichtern ihnen so die Auswahl. Diese Vorgehensweise wird übrigens schon länger erfolgreich in Amerika, Groβbritannien und in den nordeuropäischen Ländern praktiziert.

Andere Formen der Vergütung

Eine weitere Vergütungsform bei der der Verkäufer mit zur Kasse gebeten wird, ist die Mischprovision. Verkäufer oder Vermieter teilen sich die Courtage mit dem Käufer oder Mieter. Da die Maklerprovisionen in Deutschland faktisch überhaupt nicht einheitlich geregelt sind, ist auch hier das Aufteilungsverhältnis nicht immer 50:50 und kann in den einzelnen Bundesländern „ortsüblich“ stark variieren. Prinzipiell muss aber der Verkäufer dem Makler einen Auftrag erteilen, damit der Makler seine Provision einfordern kann.
Eine dritte Form, die den Verk
äufer geldlich betreffen kann, ist die Zahlung eines Festpreises oder Flatrate, wo der Auftraggeber eine nicht rückerstattbare Pauschale zahlt, die allerdings auch bei Nichterfolg des Maklers fällig wird. Alles Weitere erklärt Ihnen gern Ihr Immobilienmakler.

Sollten Sie weitere Fragen oder Zweifel haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team des RE/MAX Classic Ludwigshafen, Ihrem Immobilienmakler in Ludwigshafen, steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!

Kommentare


- Es sind noch keine Kommentare vorhanden. -